Aargau: Reisende mit Behinderung – neue Ausweiskarten 2017 – 2020
VON belmedia Redaktion News Schweiz
Ab sofort können im Kanton Aargau die neuen „Ausweiskarten für Reisende mit einer Behinderung“ kostenlos bezogen werden. Berechtigt sind alle behinderten Personen, die bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf eine Begleitung angewiesen sind und im Kanton Aargau wohnen. Die Geltung erstreckt sich auf den Zeitraum 2017 bis 2020.
Die Ausweiskarte berechtigt Behinderte, zusammen mit einer Begleitperson auf vielen Strecken schweizerischer Transportunternehmen mit einer einzigen gültigen Fahrkarte zu reisen. Blinde Personen dürfen zusätzlich ihren Führhund mitnehmen.
Diese Unterlagen sind nötig!
Die Ausweiskarten 2013 bis 2016 verlieren per 31. Dezember 2016 ihre Gültigkeit. Die neuen Ausweiskarten 2017 bis 2020 sind beim Departement Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau zu bestellen. Es braucht dazu ein neues Passfoto und ein „Ärztliches Attest für Reisende mit einer Behinderung“. Wenn es sich um eine Verlängerung der Ausweisperiode handelt und das Attest noch gültig ist, muss nur ein Passfoto mit Name, Adresse und Geburtsdatum eingesandt werden.
Departement Bildung, Kultur und Sport, Empfang, Bachstrasse 15, 5001 Aarau. Das offizielle Formular „Ärztliches Attest für Reisende mit einer Behinderung“ kann auf der Webseite www.ag.ch/shw > Mobilität und Behinderung heruntergeladen oder telefonisch unter 062 835 22 22 und 862 835 22 23 bestellt werden.
Artikel von: KANTON AARGAU – DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT
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