Augen auf - damit Ihre Urlaubsreise nicht zum Gruseltrip wird!

Leider kommt es immer wieder vor, dass ein vom Reiseanbieter vollmundig angepriesener „Traumurlaub“ sich als Albtraumurlaub entpuppt. Schmutzige Hotelzimmer, ein katastrophaler „Service“, ekliges Hotelessen, verdreckte Strände – von solchen und anderen Missständen wissen geplagte Urlauber zu berichten.  

Bei einem seriösen Reiseanbieter kann Ihnen das zwar nicht passieren. Allerdings tummeln sich in Zeiten von „Billigreisen“ schwarze Schafe unter der Vielzahl der Anbieter. Gerade bei der Online-Buchung von Reisen gilt: Augen auf, damit es am Ende kein böses Erwachen gibt! Wer nach der enttäuschenden Reise keinen zähen Kampf um sein Geld führen will, sollte von vorneherein ein paar Dinge beherzigen.

In jedem Fall sollten Sie vor der Buchung im Internet Ihren Reisevertrag gründlich studieren und prüfen, mit wem Sie es bei Ihrem Vertragspartner zu tun haben. Als Hilfe dienen dabei unabhängige Gütesiegel. In der Schweiz ist ein wichtiges Gütesiegel das Reisegarantie-Logo von der Stiftung Gesetzlicher Garantiefonds der Schweizer Reisebranche.



Das Gütesiegel signalisiert Fachkompetenz und Solvenz der angeschlossenen Reiseanbieter und dient dem Schutz von Pauschalreisenden. Durch die Reisegarantie ist sichergestellt, dass Kunden im Falle einer Pleite des Vertragspartners eingezahltes Reisegeld zurückbekommen (Achtung: gebuchte Einzelleistungen wie z.B. Flug oder Bahn sind hierdurch nicht gedeckt!). 1600 schweizerische und liechtensteinische Veranstalter und Vermittler nehmen am Garantiefonds teil. Welche das sind, finden Sie unter www.garantiefonds.ch.

Reiseanbieter – die Spreu vom Weizen trennen

Ferner sollten Ihnen ein seriöser Reiseanbieter seine vollständige Kontaktadresse samt Handelsregisternummer präsentieren. Anbieter, die Ihnen lediglich eine Telefonnummer zur Verfügung stellen, scheiden als vertrauenswürdige Vertragspartner aus. Zu den Selbstverständlichkeiten gehören auch eine Service-Hotline sowie die Veröffentlichung der AGBs und häufig gestellter Fragen.

Fotos von Hotels und Umgebung, aussagekräftige und zutreffende Produktbeschreibungen, eine transparente Darstellung der Preise und Auflistung sämtlicher Leistungen sind das, was der Kunde von seinem Reiseveranstalter verlangen kann und muss. Nicht zuletzt sollte Ihnen ein seriöser Reiseanbieter SSL-Verschlüsselung bei allen Zahlungen (sichtbar durch „https“ in der Adresszeile des Browers) anbieten.

Generell vorsichtig sollten Sie bei „Schnäppchenangeboten“ sein, da versteckte Extra-Kosten (z.B. für den Transfer) auf Sie warten können. Besondere Vorsicht ist auch dann gefragt, wenn Sie der Reiseveranstalter oder Reisevermittler auffordert, Geld auf ausländische Konten zu überweisen. Grundsätzlich ist zu beachten ist, dass bei der Reisebuchung im Ausland etwaige Probleme schwieriger zu regeln sind – schlimmstenfalls muss man am Ende vor ausländischen Gerichten um sein Geld kämpfen.

Hotelbewertungen im Internet können zwar eine nützliche Orientierungshilfe sein – doch sind sie leider allzu oft gefälscht! Wer sich nicht täuschen lassen will, sollte sich auf Bewertungsportalen informieren, die einen Buchungsnachweis von den Schreibern verlangen.

Sorgen Sie auf Ihren Reisen für Ihr Recht

Und was ist, wenn man auf ein unseriöses Angebot hereingefallen ist und man wenig oder nichts von dem bekommt, was einem vor der Reise versprochen wurde? – Hier gilt grundsätzlich: Was im Reisekatalog versprochen wurde, darauf hat der Kunde auch Anspruch.

Kommt es zu auffälligen und nachweislichen Abweichungen zwischen angegebenen und tatsächlichen Leistungen, sind die Chancen auf eine Reisepreisminderung in der Regel gut. Dies kann zum Beispiel bei einer falsch dargestellten Hotellage, einem nicht nutzbaren Pool, einer fehlenden Animation, einem Familien-Hotel ohne Kinderbetreuung oder in vielen weiteren Fällen gegeben sein.

Treten Reisemängel auf, können sie dem Touristen die Urlaubsstimmung gründlich vermiesen, zumal wenn sich diese bis zur Unzumutbarkeit häufen. Die Palette der Misslichkeiten reicht vom Schimmelbefall an Wänden und Decke im Hotelzimmer, starker Lärmbelästigung bei Nacht, verdreckten sanitären Anlagen über akute Unfall- oder Einbruchgefahr und baufälligen oder vermüllten Hotelanlagen bis hin zu unverschämtem und untätigem Personal.

In all diesen Fällen gilt: Sofort Beschwerde einlegen – nicht nur an der Hotelrezeption, sondern beim Reiseleiter/Reiseveranstalter, um Abhilfe zu verlangen! Dokumentieren Sie Mängel und Schäden auf Video und Fotos! Notieren Sie Zeugen mit Namen! Legen Sie nach der Rückkehr schnellstmöglich schriftlich beim Reiseveranstalter Beschwerde ein und verlangen Sie eine Reisepreisminderung! Je genauer Sie die Reisemängel belegen, desto grösser die Chance, dass Sie für die getrübte Urlaubsfreude zumindest finanziell entschädigt werden.

 

Oberstes Bild: © fabianaponzi – Fotolia.com

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