Beschwerde gegen Tourismuszone Luzern nun vor Bundesgericht

Das Bundesgericht entscheidet über die geplante Tourismuszone in Luzern, die besagt, dass Hotels an privilegierter Lage nicht zu Wohn- und Geschäftshäusern umgenutzt werden dürfen. Mit seiner Beschwerde dagegen ist das 5-Sterne-Hotel Schweizerhof nun an das oberste Schweizer Gericht weitergezogen. 

„Schweizerhof“-Mitinhaber Patrick Hauser bestätigte am Dienstag gegenüber mehreren Medien den Weiterzug der Beschwerde ans oberste Schweizer Gericht. Dieses behandelt den Fall am 9. November.

Die Tourismuszone soll verhindern, dass die Hotels an privilegierter Lage umgenutzt werden, etwa für Appartements. Demnach sind in der Zone nur Hotels, Restaurants und Casinos zulässig. Zwanzig Prozent der Fläche können fürs Wohnen und Arbeiten verwendet werden. Weitere Nutzungen sind nur möglich, wenn sie dem Tourismus dienen.

Zur neuen Zone gehören Hotelbetriebe, die das Ortsbild von Luzern am Vierwaldstättersee prägen. Dazu zählen neben dem 5-Sterne-Betrieb Schweizerhof auch das 5-Sterne-Superior-Hotel Palace, das 5-Sterne-Haus National, die 4-Sterne-Superior-Hotels Hermitage und Montana, die 4-Sterne-Betriebe Château Gütsch und Europe, das 3-Sterne-Haus Seeburg, die nicht klassifizierten Hotels Casino und Schlösschen Utenberg sowie das Seerestaurant Tivoli.

Hotelbesitzer Hauser begründete die Beschwerde gegenüber den Medien damit, dass die Tourismuszone unfair sei, weil mit dieser nicht alle Hotels in der Stadt gleich behandelt würden. Hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten oder bezüglich der Finanzierung von Bauprojekten werde sich die geplante Zone für die betroffenen Hotels negativ auswirken.

Der Schweizerhof habe derzeit keine Absichten, aus dem Hotel Wohnungen zu machen, sagte Hauser. Man wolle sich die Möglichkeit einer Umnutzung aber für zukünftige Generationen offen halten.

Die geplante Tourimuszone ist Teil der revidierten Bau- und Zonenordnung der Stadt. Diese war im Juni 2013 von der Stadtluzerner Stimmbevölkerung beschlossen worden. Wegen laufender Verfahren hatte der Luzerner Regierungsrat die Zonenordnung im Juni 2014 unter anderem ohne die Tourismuszone genehmigt.

 

Artikel von: htr hotel revue
Artikelbild: © RudyBalasko – istockphoto.com

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