Flughafen Bern: Urteil gibt grünes Licht für Ausbau

Der Flughafen Bern zeigt sich über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes erfreut und sieht damit grünes Licht für die 4. Ausbauetappe gegeben. Die Direktion des Airports widerspricht damit einer anderslautenden Pressemitteilung der Beschwerdeführer. Die Beschwerden der kantonale Vereinigung gegen Fluglärm VgF und VCS des Kantons Bern seien in allen wesentlichen Punkten abgewiesen worden.

So habe das Gericht die beantragte Koordination mit anderen laufenden Verfahren, eine Überarbeitung des Umweltverträglichkeitsberichtes sowie die Rückweisung an die Vorinstanz abgelehnt, dazu auch noch weitere sieben Begehren. Mathias Gantenbein, CEO der Flughafen Bern AG, freut sich: „Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und ist ein wichtiger Schritt zur Realisierung der 4. Ausbauetappe. Die Suche nach Investoren kann damit intensiviert werden.“

Auflagen für den Airport kein Problem

Die Flughafen Bern AG wurde aber verpflichtet, das Betriebsreglement bei der nächsten ordentlichen Änderung mit zwei operationellen Bestimmungen betreffend rollende Starts und Benutzung der Schubumkehr zu ergänzen. Der Flughafen-Direktor dazu: „Die Bestimmung zur Schubumkehr ist für den Flughafen Bern bereits heute sinngemäss im Luftfahrthandbuch für Piloten enthalten, diejenige zu den rollenden Starts wird von den Piloten wenn immer möglich bereits aus eigenem Interesse angewendet.“

Die Beschwerde gegen das Betriebsreglement, welche parallel geführt wurde, habe das Bundesverwaltungsgericht vollumfänglich abgewiesen. Sofern keine Beschwerde vor Bundesgericht erfolge, trete das überarbeitete Betriebsreglement der Flughafen Bern AG in Kraft, heisst es weiter.

 

Artikel von: TRAVEL INSIDE
Artikelbild: © Lszb29 – wikipedia.org – CC BY-SA 3.0

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