Flughafen Bern: Verträge und Grundeigentümerbeitrag genehmigt

Im Rahmen einer vierten Ausbauetappe entflechtet der Flughafen Bern den Linien- und Charterverkehr vom Verkehr der allgemeinen Luftfahrt, um verschärfte Sicherheitsanforderungen.

erfüllen zu können. Zugleich werden betriebliche Verbesserungen erzielt. Grundeigentümer des Flughafenperimeters ist der Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik (Fonds) der Stadt.

In Vertretung des Fonds hat der Gemeinderat nun die nötigen Entscheide zugunsten der qualitativen Erweiterung des Flughafens Bern gefällt: Einerseits hat der Gemeinderat der Abgabe im Baurecht des benötigten Baufeldes im Belpmoos zugestimmt, andererseits hat er einen Infrastrukturvertrag mit der Gemeinde Belp und der Energie Belp AG für den Ausbau und die Sanierung der Muri- und Selhofenstrasse sowie den pflichtgemässen Grundeigentümerbeitrag über 3,16 Millionen Franken zur Deckung von rund einem Fünftel der Erschliessungskosten genehmigt.


Plan Baurechtsperimeter Flughafen Bern (Bild: © Stadt Bern)

Zukunft des Flughafens sichern

Die Entscheide des Gemeinderats dienen der Sicherung der Zukunft des für die Hauptstadtregion Bern wichtigen Flughafens. Die maximale Anzahl zulässiger Flugbewegungen pro Jahr bleibt auch mit dem Ausbau unverändert auf die heutigen 75‘000 beschränkt. Der neue Baurechtsvertrag führt für die Stadt zu jährlichen Mehreinnahmen von rund 225‘000 Franken, womit der Grundeigentümerbeitrag marktgerecht verzinst wird.

Die vierte Ausbauetappe im Westbereich des Flughafens (auf der über der Piste liegenden Seite entlang der Gürbe) sieht einen neuen Rollweg, Flugzeugabstellflächen, ein Betriebsgebäude, Büro- und Schulungsräume, Hangars, Hallen und Werkstätten vor und ist mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze verbunden. Ein neuer schallgeschützter Standlaufplatz für Flugzeuge vermindert die Lärmemissionen. Die Realisierung der vierten Ausbauetappe hängt von der Finanzierung und vom Vorliegen aller nötigen Plangenehmigungen und Baubewilligungen ab.

 

Artikel von: Stadt Bern
Artikelbild: © Vytautas Kielaitis – shutterstock.com

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