Kanton Wallis: Leukerbad ist erleichtert über den Entscheid des Bundesgerichts

In dieser Woche ist der Bundesgerichtsentscheid in Sachen Kurtaxenreglement bei der Gemeinde Leukerbad eingegangen.

Die Gemeinde Leukerbad ist erleichtert über den Entscheid.

Das homologierte Kurtaxenreglement vom 27.04.2016 bleibt bis auf den beanstandeten Art. 6 Abs. 2 in Kraft. Die elf eingegangenen Beschwerdepunkte konnten von der Gemeinde erfolgreich widerlegt werden. Einzig der durchschnittliche Belegungsgrad von 60 Tagen für die Pauschalberechnung der Ferienwohnungen wurde als zu hoch eingestuft. Laut Entscheid des Bundesgerichts sind für Leukerbad im Maximum 50 Nächte nachvollziehbar.

Die Gemeinde Leukerbad wird den Entscheid des Bundesgerichts nun so rasch wie möglich umsetzen. Der Gemeindepräsident, Christian Grichting hat für Montag, 18.09.2017 eine Gemeinderatssitzung einberufen, um das weitere Vorgehen für die Umsetzung des Urteils festzulegen. Eine ausserordentliche Urversammlung ist für den 10.10.2017 vorgesehen. An dieser wird über die vom Bundesgericht festgelegte Änderung abgestimmt.

Bei einer positiven Annahme wird das Kurtaxenreglement dem Staatsrat des Kantons Wallis zur Homologation vorgelegt. Die Inkraftsetzung des angepassten Kurtaxenreglements ist auf den 01.01.2018 geplant.

Die allfällig zu viel bezahlten Kurtaxen werden verrechnet oder zurückbezahlt. Die veränderte Ausgangslage hat eine Neubeurteilung der touristischen Leistungen zur Folge.

 

Quelle: Leukerbad Tourismus
Artikelbild: Symbolbild © gevisio – shutterstock.com

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