Privatunterkunft und Mitfahrgelegenheit: Darauf müssen Reisende rechtlich achten

Sharing is Caring und auch noch gut für den Geldbeutel. Ein gebuchtes Zimmer bei einer chilenischen Familie oder eine Mitfahrgelegenheit in die Alpen nutzen – junge Erwachsene, Studenten und Langzeitreisende sparen sich einiges an Ausgaben, wenn sie auf Sharingplattformen setzen.

Doch bevor es ins fremde Auto geht oder eine Unterkunft aus der Ferne gebucht wird, stellt sich die Frage: Was erwartet den Reisenden rechtlich? Geschäftsführer und Gründer der Sharing-Economy-Plattform CoCarrier Julian Maar zeigt, was es mit einer Kaution sowie der Haftpflichtversicherung auf sich hat und wie sich Reisende bei einem Unfall im Auto einer Mitfahrgelegenheit verhalten sollten.

Die Mitfahrgelegenheit: Was tun bei einem Unfall?

Über Mitfahrgelegenheiten können Reisende schnell und kostengünstig eine gute Transportalternative ergattern. Doch wie verhält es sich bei einem Unfall? „Beifahrer sind grundsätzlich über die Haftpflichtversicherung des Fahrers oder, sollte der Schaden von einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht werden, über den Unfallgegner versichert“, fasst Julian Maar zusammen.

Der Experte warnt allerdings vor Schäden im Innenraum des Autos: „Sollte der Fahrgast beispielsweise die Sitze oder irgendetwas anderes innerhalb des Wagens beschädigen, muss er dafür zahlen.“ Das bedeutet, Mitfahrer sollten es sich nicht allzu bequem machen und ihre Schuhe vom Armaturenbrett fernhalten, um Kratzer zu vermeiden.

Die private Unterkunft: Rundum-Check gibt Sicherheit

Ein Trip nach Barcelona und die perfekte Unterkunft mitten in der Innenstadt auf einer Sharingplattform entdeckt? Doch was ist, wenn dort eine Vase zu Bruch geht oder die Dusche bereits vor dem ersten Schritt in die Wohnung kaputt ist? Zwar ist nach einer langen Anreise eine Verschnaufpause verlockend, doch der Reiseexperte rät: „Ein gründlicher Rundum-Check muss sofort durchgeführt werden.“

Dabei sollte auf die nachfolgenden Punkte geachtet werden:

  • Funktionieren alle Geräte, wie der Kühlschrank, die Dusche und WC, selbst der Fön oder die Kaffeemaschine?
  • Sind alle Objekte, laut der Onlinebeschreibung, auch vorhanden?
  • In welchem Zustand befindet sich die Ausstattung der gemieteten Wohnung?

Tipp des Experten: „Wichtig ist: Alle Mängel schriftlich festzuhalten und Fotos zu machen. Das schützt Reisende bei der Übergabe vor der Abreise. Mit diesem Nachweis können Urlauber gegebenenfalls noch den Preis reduzieren“, fasst Maar zusammen.

Die eigene Haftpflichtversicherung schützt Reisende nicht (immer)

„Viele Reisende nehmen an, dass ihre private Haftpflichtversicherung auch Schäden in Ferienwohnung oder im Hotel übernimmt. Allerdings gibt es wenige Anbieter, die solche Sachbeschädigungen decken“, warnt Julian Maar.

Tipp des Experten: Bevor die Reise startet, sollten Reisefans in die AGBs ihrer eigenen Versicherungspolice schauen, um herauszufinden, ob die heimische Absicherungen auch Schäden im Urlaub trägt.

Reisende sollten auf einen Mietvertrag bestehen

Ob fünf Tage oder ein Monat – ein Mietvertrag schützt den Urlauber und stellt klare Regeln auf. „In dem Vertrag muss der Mietpreis und alle Leistungen, die darin enthalten sind, wie die Reinigungskosten oder das Frühstück und die genauen Stornierungsbedingungen aufgelistet sein. Dann gibt es bei der Ankunft keine bösen Überraschungen, oder der Mieter hat eine schriftliche Handhabe zur Beanstandung“, erläutert Julian Maar.

Tipp des Experten: Wenn der Besitzer der Unterkunft keinen Vertrag anbieten, sollten Reisende nachfragen und darauf bestehen.

Kaution: Schutz für Unterkunftsmieter oder Vermieter?

Auf den Sharing-Economy-Plattformen, wie beispielsweise Airbnb, legt jede Unterkunft eine individuelle Kaution fest. Doch diese schützt primär den Vermieter.

Tipp des Experten: „Grundsätzlich sollten Reisende bei der Wahl einer privaten Bleibe auf grosse Plattformen setzen. Anbieter wie WaytoStay oder FeWo-Direkt schützen die Nutzer mit der sogenannten Gastgeber-Garantie. Sollte ein Reisender einen Gegenstand in der Unterkunft versehentlich kaputt machen und der Schaden übersteigt die Kaution, deckt Airbnb beispielsweise Schäden im Wert von bis zu 800.000 Euro ab“, stellt Maar fest.

Fazit: Sharing ist Caring, aber nur auf der Plattform

Julian Maar fasst zusammen: „Ob Mitfahren oder Reiseunterkunft, grössere Plattformen bieten aus Kundenfreundlichkeit ein Schutz für ihre Nutzer. Sie regeln die Bezahlungsmassnahmen, stehen bei Schäden und Problemen bereit und garantieren einen hohen Versicherungsschutz.“ Daher rät der Experte Urlaubern davon ab, eine Unterkunft in der Ferne auf eigene Faust zu organisieren. „Das Potential auf Betrüger zu stossen ist zu hoch. Indem eine dritte Partei, die Plattform, alle Fäden in den Händen hält, sind Reisende besser geschützt“, erläutert Maar.

Doch auch über einen grossen Namen, wie Airbnb, Wimdu oder Houstrip können Reisende sich in die Arme von falschen Angeboten klicken. Daher sollten Nutzer auf Folgendes noch achten:

  • Keine Kautionen ausserhalb der Plattform zahlen
  • Das Geld niemals im Voraus zahlen
  • Die Unterkunft sollte niemals bar bezahlt werden
  • Keine zusätzlichen oder anderen Absprachen ausserhalb der Plattform treffen

 

Quelle: CoCarrier
Artikelbild: RossHelen – shutterstock.com

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