Sicherheit am Flughafen Zürich: Keine langen Wartezeiten mehr

Die Zahl der Urlauber steigt in den Sommermonaten am Züricher Flughafen. Langes Anstehen vor den Sicherheitskontrollen ist eine unangenehme Folge davon. Mit besserer Vorbereitung der Passagiere liesse sich dies aber umgehen.

Sicherheit hat auch am Flughafen Zürich oberste Priorität. Die Regelungen für die Sicherheitskontrolle werden der Flughafenbetreiberin vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vorgegeben, welche sich ihrerseits auf die Regelungen der Europäischen Union abstützt und diese für alle Landesflughäfen der Schweiz übernimmt.

Die Menge an erlaubtem Handgepäck ist je nach Fluggesellschaft und Flugklasse unterschiedlich, die Sicherheitsregelungen sind aber für alle Reisenden dieselben. Es lohnt sich, die wichtigsten Sicherheitsregelungen zu kennen und das Handgepäck dementsprechend vorzubereiten. Das sorgt für eine schnellere Sicherheitskontrolle.

Richtiges Verpacken von Flüssigkeiten

Flüssigkeiten – dazu gehören auch Gels oder Sprays – sind nur erlaubt in Behältern bis zu jeweils maximal 100 Millilitern. Diese Behälter müssen in einen 1-Liter-Beutel gelegt werden. Pro Person ist ein 1-Liter-Beutel erlaubt. Flüssigkeiten über 100 Milliliter sind nur erlaubt, wenn sie in die Kategorien Spezialnahrung, Babynahrung oder Medikamente fallen.


Handgepäck richtig verpackt (Bild: © mariakraynova - Shutterstock.com)
Handgepäck richtig verpackt (Bild: © mariakraynova – Shutterstock.com)

Duty-Free-Flüssigkeiten über 100 Milliliter sind nur erlaubt, wenn sie samt Quittung in versiegelten Taschen mitgeführt werden, welche speziellen Vorschriften entsprechen müssen. Wer am Flughafen Zürich in den Duty-Free-Geschäften einkauft, erhält seine Waren automatisch richtig verpackt. An der Sicherheitskontrolle müssen alle Flüssigkeiten vorgezeigt werden. Erlaubte Flüssigkeiten werden gesondert kontrolliert.

Batterien und Elektrogeräte

Auch elektronische Geräte wie Laptop, Tablets oder Kameras müssen an der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden. Lose Batterien und Powerbanks müssen im Handgepäck transportiert werden und gegen Kurzschluss gesichert sein. Das wird erreicht, indem man entweder die Pole mit Klebeband abdeckt oder jede lose Batterie einzeln in eine Schutzhülle (z.Bsp. Plastikbeutel) steckt. Bei Batterien ab 100 Wattstunden gilt eine Beschränkung auf maximal zwei Batterien pro Passagier. Verboten sind Energieträger mit einer Leistung von über 160 Wattstunden.

Feuer und scharfe Gegenstände

Im Handgepäck verboten sind auch jegliche Arten von Scheren und Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern, diese Gegenstände dürfen aber im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden. Generell verboten im Gepäck sind hingegen Feuerwerke, Wunderkerzen oder Feuerzeuge. Pro Person erlaubt ist maximal ein Feuerzeug, welches der Passagier auf sich tragen muss.

 

Artikel von: Flughafen Zürich AG
Artikelbild: © mariakraynova – Shutterstock.com (Symbolbild)

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