Wien für Fair Play bei touristischer Vermietung

Es ist heute gang und gäbe geworden, private Unterkünfte im Internet für touristische Vermietung anzubieten. Dafür existieren diverse Internet-Plattformen. Letztlich handelt es sich dabei um eine gewerbliche Betätigung, bei dem der private Vermieter in Konkurrenz zum „professionellen“ Übernachtungsgewerbe tritt. Logischerweise sollten hier im Sinne eines fairen Wettbewerbs die gleichen Rahmenbedingungen gelten – zum Beispiel bezüglich der Abgaben.

In diesem Sinne will die österreichische Hauptstadt jetzt Fair Play im Tourismus durchsetzen: Wien schreibt via Gesetzesnovelle eine Meldepflicht für all jene fest, die Zimmer oder Apartments an Gäste vermieten – egal ob gewerblich oder privat. Vermieter sind ab sofort dazu angehalten, alle Daten zur Verfügung zu stellen, die für die Kontrolle der Abgabenpflicht benötigt werden. Die Auskunftspflicht gilt ebenso für Vermittlungs-Plattformen im Web.

Wiener Tourismusfördergesetz

Mit dem Wiener Tourismusförderungsgesetz (WTFG) regelt das Land Wien die Rahmenbedingungen für die Branche, unter anderem die Erhebung der Ortstaxe. Sie macht in Wien 3.2% des Netto-Umsatzes für die Nächtigung aus, wird vom Gast bezahlt und gilt für gewerblich wie privat zustande gekommene Unterbringung.


Gleichbehandlung bei touristischer Vermietung – Wien schafft mit dem Tourismusfördergesetz gleiche Rahmenbedingungen für Alle. (Bild: © amriphoto – istockphoto.com)

Eine am 30. September vom Wiener Landtag beschlossene Novelle legt nun fest: Anbieter müssen die Adressen sämtlicher Unterkünfte, die touristisch genutzt werden, binnen zwei Wochen an die Stadt melden, damit diese die korrekte Abführung der Steuer kontrollieren kann. Ebenso werden Vermittlungsplattformen dazu verpflichtet, die Identifikationsdaten der Unterkunfts-Anbieter offenzulegen. Der Strafrahmen für Vermieter, die ihrer Steuerpflicht nicht nachkommen, wurde auf 2‘100 Euro erhöht. Begleitend setzt Wien auf eine breit angelegte Informationskampagne.

„Wiens Credo lautet: Fair Play statt Verhindern. Mit der gesetzlichen Klarstellung schafft Wien eine Basis für transparenten Wettbewerb und zugleich Rechtssicherheit bei Anbietern. Wien bekennt sich zur Diversifizierung des touristischen Angebots, doch müssen für alle Marktteilnehmer auch die gleichen Regeln gelten: gleiche Vorschriften, gleiche Abgaben für alle, die am touristischen Markt partizipieren und durch die von der Ortstaxe finanzierte Tourismuswerbung profitieren“, begrüsst Wiens Tourismusdirektor Norbert Kettner die Novelle.

 

Artikel von: WienTourismus
Artikelbild: © bluejayphoto – istockphoto.com

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