Sonderbericht: Fluggäste haben Probleme beim Erlangen von Entschädigungen

Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2014 ist ein Erfolg für den Verbraucherschutz, aber dennoch haben viele Passagiere Schwierigkeiten dabei, die Entschädigung zu erhalten, die ihnen zusteht.

Dies ist die Schlussfolgerung eines heute vom Europäischen Rechnungshof in Brüssel vorgelegten Berichts. Die Studie mit dem Titel “EU passenger rights are comprehensive, but passengers still need to fight for them”, ist eine vollständige Leistungsprüfung der Passagierrechte.

Der Bericht bestätigt, dass Passagiere über ein gut entwickeltes EU-System für Passagierrechte verfügen. Für Fluggäste besteht dieser Schutz in Form der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Die Europäische Kommission betrachtet die Gesetzgebung im Bereich der Passagierrechte als einen ihrer grossen Erfolge bei der Stärkung der Verbraucherrechte. Die Probleme, die mit den Fluggastrechten einhergehen, beziehen sich also nicht auf einen unzureichenden Schutz, sondern auf ein allgemein mangelndes Rechtswissen von Reisenden sowie die tatsächliche Durchsetzung dieser Rechte.

Aus dem Bericht geht hervor, dass der Vorschlag der Kommission zur Senkung der Kosten für die Unterstützung und Entschädigung von Passagieren durch die Fluggesellschaften sowie zur Verlängerung der Verspätungszeiten von drei auf fünf Stunden auf einer unzureichenden Datengrundlage beruht, die der Kommission von den Airlines zur Verfügung gestellt wurde, wodurch dieser Teil des Vorschlages fehlgeleitet ist.

Darüber hinaus hat ein kürzlich veröffentlichtes Forschungspapier des Europarates die Wirksamkeit der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zur Verringerung von Flugverspätungen bestätigt. Darin wurde zudem hervorgehoben, wie wichtig die Arbeit der europäischen Entschädigungsbranche ist, um die Fluggesellschaften zu ermutigen, ihren Service zu verbessern. Die APRA setzt ihre Arbeit, die Fluggastrechte in Europa zu repräsentieren, fort, indem der Verband sich heute an der Diskussionsrunde der Stakeholder beteiligt, die zur Präsentation des Berichts des Rechnungshofs in Brüssel organisiert wurde.

In dem Bericht heisst es ausserdem, dass Fluggasthelfer-Portale und alternative Streitbeilegungsbehörden die Durchsetzungslücken hinsichtlich der Einhaltung der EU-Fluggastrechte schliessen. So werden in dem Bericht Fälle beschrieben, in denen Passagiere von den Fluggesellschaften ignoriert und abgelehnt wurden, bis sie ein Fluggasthelfer-Portal beauftragten. Dies half den Passagieren, ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.

APRA-Präsident Christian Nielsen sagt: „Der Bericht zeigt, dass Reisende eine Entschädigung erhalten wollen, nachdem sie von einem verspäteten oder ausgefallenen Flug betroffen waren. Allerdings setzen zwei Drittel der Fluggäste keinen Anspruch auf eine Entschädigung durch, weil sie der Meinung sind, dass sie damit keinen Erfolg haben werden, oder weil sie ihre Rechte gar nicht vollständig kennen. Wir sind stolz auf die Arbeit, die die europäische Entschädigungsbranche bisher geleistet hat, um ein Bewusstsein und Rechtsverständnis in diesem Bereich zu schaffen und wir freuen uns darauf, noch mehr Fluggästen weltweit dabei zu helfen, ihre Rechte gegenüber Fluggesellschaften zu verstehen und durchzusetzen.”

 

Quelle: APRA
Titelbild: Rostislav Ageev – shutterstock.com

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