Flughafen Zürich: Neue Lärmgebühren ab Mitte September 2019

Am Flughafen Zürich gelten ab Mitte September 2019 neue Lärmgebühren für die Tagesrand- und Nachtstunden. Sie sollen eine effizientere Abwicklung des Verkehrs am Abend und damit weniger Flüge nach 23.00 Uhr bewirken.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat den Antrag der Flughafen Zürich AG für höhere Lärmgebühren in den Tagesrand- und Nachtstunden genehmigt.

Ziel der neuen Regelung ist es, Fluggesellschaften zu einer möglichst zurückhaltenden Planung von Flugverbindungen in den sensiblen Zeiten zu motivieren sowie gleichzeitig möglichst lärmgünstige Flugzeuge einzusetzen. Die höheren Lärmgebühren treten Mitte September 2019 in Kraft.

Um den Drehkreuzbetrieb in Zürich nicht zu gefährden, werden hubrelevante Fluggesellschaften für Flüge mit Start- oder Landezeit zwischen 21.00 Uhr und 23.00 Uhr sowie zwischen 06.00 Uhr und 07.00 Uhr von der Erhöhung der Tagesrand- und Nachtzuschläge entlastet. Keine Entlastung erfolgt hingegen für Flüge zwischen 23.00 und 06.00 Uhr.

Flüge mit einer Ausnahmebewilligung in der Nachtflugsperrzeit von 23.30 bis 06.00 Uhr werden je nach Flugzeugtyp mit Zuschlägen zwischen CHF 800 für die Lärmklasse 5 und CHF 18’000 für die Lärmklasse 1 belastet. Bestandteil des Lärmgebührenmodells am Flughafen Zürich ist die Einteilung der verschiedenen Flugzeugtypen in fünf Lärmklassen. Flugzeuge, die in der gebührenfreien Lärmklasse 5 eingeteilt sind, bezahlen in den sensiblen Zeiten zwischen 21.00 und 07.00 Uhr ebenfalls einen Zuschlag.

Weitere Informationen zum Lärmgebührenmodell finden sich auf der Website des Flughafens Zürich.

Beispiele für die höheren Lärmgebühren

• Der Start einer verspäteten Boeing B777-300ER (Lärmklasse 2) zwischen 23.00 Uhr und 23.30 Uhr hatte bisher für die Fluggesellschaft nebst den ordentlichen Lärmgebühren von CHF 400 einen Nachtzuschlag von CHF 800 zur Folge. Neu beträgt dieser Nachtzuschlag CHF 3000. Flüge nach 23.00 Uhr werden von dieser Erhöhung um CHF 2200 in keinem Fall entlastet.

• Der Start einer Boeing B777-300ER (Lärmklasse 2) zwischen 22.30 Uhr und 23.00 Uhr hatte bisher für die Fluggesellschaft einen Nachtzuschlag von CHF 400 zur Folge. Neu beträgt dieser Nachtzuschlag CHF 1500. Wird die Fluggesellschaft als relevant für den Drehkreuzbetrieb eingestuft, so wird die Differenz von CHF 1100 im Folgejahr rückvergütet.

• Der Start eines Airbus A320 (Lärmklasse 4) zwischen 22.30 Uhr und 23.00 Uhr hatte bisher für die Fluggesellschaft einen Nachzuschlag von CHF 100 zur Folge. Neu beträgt dieser Nachtzuschlag CHF 400. Wird die Fluggesellschaft als relevant für den Drehkreuzbetrieb eingestuft, so wird die Differenz von CHF 300 im Folgejahr rückvergütet.

 

Quelle: Flughafen Zürich
Titelbild: Fedor Selivanov – shutterstock.com

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