British Airways-Piloten streiken: Welche Rechte haben betroffene Passagiere?

Die British Airways-Piloten streiken heute und morgen. Dadurch musste die Airline bislang fast jede geplante Verbindung streichen. Hunderte weitere Flugausfälle werden wohl folgen.

Was betroffene Passagiere nun beachten müssen, erklärt Christian Leininger.

Er ist Rechtsanwalt des weltweit führenden Fluggasthelfer-Portals, AirHelp:

“Durch die Pilotenstreiks bei British Airways fallen zahlreiche Flüge aus oder starten nur verspätet. Reisende, deren British Airways-Flüge gestrichen werden, haben unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person, sofern sie weniger als 14 Tage vor dem eigentlichen Abflugtermin über den Ausfall ihres Fluges informiert wurden. Gleiches gilt für Passagiere, deren Flüge ihr Ziel erst mit mindestens drei Stunden Verspätung erreichen.

Im April diesen Jahres urteilte der Europäische Gerichtshof, dass selbst ein unangekündigter Streik des Airline-Personals keinen aussergewöhnlichen Umstand darstellt, der die Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreit, Entschädigungen auszahlen zu müssen.

Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden ist die Airline zudem dazu verpflichtet, Reisenden den vollen Ticketpreis zu erstatten, falls diese sich gegen einen Alternativflug entscheiden. Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder E-Mails zu versenden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Wir raten, diese Versorgungsleistungen bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir von AirHelp unterstützen Passagiere dabei, ihr Recht durchzusetzen und ziehen wenn nötig auch für sie vor Gericht.”

Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere

Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmässige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Aussergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.

Im April letzten Jahres urteilte der Europäische Gerichtshof, dass selbst ein nicht angekündigter Streik des Airline-Personals keinen aussergewöhnlichen Umstand darstellt, der die Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreien würde, Entschädigungen auszahlen zu müssen.

 

Quelle: Tonka
Titelbild: Bychykhin Olexandr – shutterstock.com

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