Neuerungen beim Flugsicherungsdienst

Die Änderung der Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD) wurde vom Bundesrat genehmigt. Folgende Bereiche sind von der Neuerung betroffen: die Ausarbeitung eines Mehrjahresprogramms für die Flugsicherungsdienste auf Regionalflugplätzen und das Inkasso der Gebühren für die An- und Abflugsicherung auf den Landesflughäfen. Die An- und Abflugsicherungsdienste auf den Flugplätzen der Kategorie II - Bern-Belp, Buochs, Grenchen-Solothurn, La Chaux-de-Fonds-Les Eplatures, Lugano-Agno, Samedan, Sitten und St. Gallen-Altenrhein - verursachen jährliche Kosten von rund 35 Millionen Franken. 5 Millionen davon werden gegenwärtig von den Pilotinnen und Piloten sowie den Flugzeugbetreibern getragen. Der Rest (ca. 30 Mio.) wird von der Skyguide im Rahmen der Spezialfinanzierung Luftverkehr gedeckt, deren Mittel aus dem Mineralölsteuerertrag stammen.

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