Beschwerde gegen Tourismuszone Luzern nun vor Bundesgericht

Das Bundesgericht entscheidet über die geplante Tourismuszone in Luzern, die besagt, dass Hotels an privilegierter Lage nicht zu Wohn- und Geschäftshäusern umgenutzt werden dürfen. Mit seiner Beschwerde dagegen ist das 5-Sterne-Hotel Schweizerhof nun an das oberste Schweizer Gericht weitergezogen.  „Schweizerhof“-Mitinhaber Patrick Hauser bestätigte am Dienstag gegenüber mehreren Medien den Weiterzug der Beschwerde ans oberste Schweizer Gericht. Dieses behandelt den Fall am 9. November.

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Von verdeckten Kosten bei Pauschalreisen und was Sie dagegen tun können

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Der Urlaub ist die wichtigste Zeit im Jahr. Da gibt es so manches, was eventuell schiefgehen kann und was man daher unbedingt vermeiden will. So geben manche Menschen die Planung und Gestaltung eines gesamten Urlaubs komplett in die Hand eines Veranstalters. Dafür geben diese Touristen gerne ein wenig mehr Geld aus. Umso wichtiger ist es jetzt, diesen Reiseveranstaltern einmal genau auf die Finger zu sehen. Denn nicht immer ist die finanzielle Transparenz gegeben. In letzter Zeit fielen Veranstalter dadurch negativ auf, dass sie mit versteckten Kosten arbeiten. Worauf Sie, sollten Sie Pauschalreisen buchen wollen, achten sollten, das zeigen wir Ihnen hier.

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Der Ombudsman der Schweizer Reisebranche

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Seit 1990 kümmert sich der Ombudsman der Schweizer Reisebranche um Beschwerden von Reisenden. Er bemüht sich um Klärungen und einvernehmliche Lösungen, wenn es zu Beanstandungen im Zusammenhang mit Reisen kommt. Durch die Tätigkeit des Ombudsmans kann in vielen Fällen eine teure juristische Auseinandersetzung vermieden werden. Der Ombudsman wird von der "Stiftung Gesetzlicher Garantiefonds der Schweizer Reisebranche" getragen und arbeitet mit einem kleinen Team in Zürich. Über die Webpräsenz www.ombudsman-touristik.ch ist eine Kontaktaufnahme problemlos möglich. Der Ombudsman sollte dann angerufen werden, wenn eine zuvor erfolgte Beschwerde beim Reiseveranstalter, beim Reisebüro oder der Buchungsstelle nicht zu einem befriedigenden Ergebnis geführt hat. Das Schlichtungsverfahren selbst ist kostenlos.

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