Jetzt auch als Auflistung: Historische Gärten, die in der Schweiz zu finden sind

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Alte Bauwerke, Monumente, Denkmäler und Skulpturen unterliegen der Denkmalpflege. Neu dabei ist die Betreuung der historischen Gärten, die in der Schweiz als schützenswert angesehen werden. Die während der letzten 20 Jahre in Feinstarbeit erstellte Liste der Gartendenkmäler beinhaltet 30‘000 Gärten, Gartenanlagen, aber auch Kleinparks, die sich einerseits im öffentlichen, andererseits im privaten Besitz befinden. Im Jahr 1995 haben nicht nur Fachleute, sondern auch privat Interessierte alle vor 1960 angelegten Parks, Gartenanlagen und Gärten erfasst. Das führt dazu, dass Denkmalpfleger nun aufgrund der offiziellen Liste Informationen einholen können, um, wenn nötig, mit Schutzbedingungen aufzuwarten. Es liegt auf der Hand, dass nicht jeder Privatbesitzer in der Lage ist, seinen als historisch geltenden Garten fachgerecht zu pflegen. Um diese historischen Anlagen auch noch der Nachwelt zu überlassen, gilt es, entsprechende Schutzmassnahmen zu ergreifen.

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