Beschwerde gegen Tourismuszone Luzern nun vor Bundesgericht

Das Bundesgericht entscheidet über die geplante Tourismuszone in Luzern, die besagt, dass Hotels an privilegierter Lage nicht zu Wohn- und Geschäftshäusern umgenutzt werden dürfen. Mit seiner Beschwerde dagegen ist das 5-Sterne-Hotel Schweizerhof nun an das oberste Schweizer Gericht weitergezogen.  „Schweizerhof“-Mitinhaber Patrick Hauser bestätigte am Dienstag gegenüber mehreren Medien den Weiterzug der Beschwerde ans oberste Schweizer Gericht. Dieses behandelt den Fall am 9. November.

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