Reiseversicherungen - der passende Schutz für jede Reise

Reisezeit ist die schönste Zeit im Jahr – wären da nicht die unverhofften Pannen, Unfälle und Krankheiten, die den Traumurlaub schnell zum Albtraum werden lassen. Die richtige Reiseversicherung hilft im Ernstfall, den Schaden möglichst gering zu halten. Aber welche Versicherung brauche ich für welchen Urlaub?

Durchstarten ohne böse Überraschungen

Für so manchen Urlauber beginnen die Probleme schon während der Anreise. Flugausfälle, Verspätungen und verlorenes Gepäck verursachen nicht nur unnötigen Stress, sondern oftmals auch unerwartete Mehrkosten. Im Rahmen der Fluggastrechte haben Flugreisende zwar grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung im Fall von Flugausfällen, Umbuchungen oder Verspätungen. Diese Regelung greift jedoch nur bedingt bei aussergewöhnlichen Umständen – also etwa Naturkatastrophen -, bei frühzeitigen Annullierungen oder auch bei vielen Reisen ausserhalb der EU.

Eine Flugausfallversicherung deckt unvorhergesehene Mehrkosten ab, die durch Flugausfälle oder durch die Insolvenz einer Fluggesellschaft entstehen. Beim Abschluss einer Umsteigeversicherung wiederum werden die Übernachtungskosten im Fall von verpassten Anschlussflügen übernommen, wenn die Verspätung nicht selbst verschuldet wurde. Der Abschluss einer Umsteigeversicherung ist insbesondere bei Reisen mit unterschiedlichen Fluggesellschaften sinnvoll, bei denen von Seiten des Beförderers kein Anspruch auf das Erreichen von Anschlussflügen besteht.

Für verlorenes, gestohlenes oder beschädigtes Gepäck kommt eine Reisegepäckversicherung auf. Wie sinnvoll der Abschluss einer solchen Versicherung ist, hängt in erster Linie von der Art und Dauer der Reise ab, denn bei den meisten Transportunternehmen ist das beförderte Gepäck bereits für die Dauer des Fluges oder der Fahrt versichert.


Eine Reisekrankenversicherung kann im Winterurlaub Gold wert sein. (Bild: paulwip / pixelio.de)


Allerdings übernimmt die Reisegepäckversicherung die Kosten auch in Fällen, in denen der Versicherte individuell, also etwa mit dem Auto oder zu Fuss, unterwegs ist. Ausserdem werden Schäden und Verluste durch Naturkatastrophen und ähnliche unvorhergesehene Ereignisse erstattet. Nicht übernommen werden die Kosten hingegen, wenn der Versicherte etwa einen Diebstahl selbst verschuldet, indem er sein Gepäck unbeaufsichtigt lässt, oder die Reise mit bereits beschädigtem Gepäck antritt.

Krank im Urlaub: Das bietet die Reisekrankenversicherung

Besonders wichtig ist auf fast allen Reisen der Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Während innerhalb der EU und in einigen weiteren Ländern durch das Sozialversicherungsabkommen die Abrechnung über die eigene Krankenkasse möglich ist, müssen Urlauber die Kosten ausserhalb der EU grundsätzlich selber tragen, und auch in EU-Staaten können die Leistungen deutlich vom gewohnten Standard abweichen.

Hier springt die Reisekrankenversicherung ein und übernimmt zum Beispiel Krankenhauskosten in vielen Fällen direkt, ebenso wie die Differenzen in den Behandlungskosten der einzelnen Länder oder die Reisekosten für einen nahen Angehörigen. Ausgeschlossen ist jedoch grundsätzlich die Behandlung von chronischen Erkrankungen und Krankheiten mit Vorgeschichte, die nicht erst während der Reise auftreten.
Die Reisenotfallversicherung ergänzt die Reisekrankenversicherung in Situationen, in denen schnelle Hilfe benötigt wird. Sie greift auch dort, wo Reisende ohne Reisekrankenversicherung in eine Notlage geraten. Eine Reisenotfallversicherung ist dafür zuständig, dem Urlauber im Ernstfall schnell Bargeld in Form eines Darlehens zur Verfügung zu stellen, wenn Behandlungs- oder Krankenhauskosten beglichen werden müssen, Geld und Kreditkarten gestohlen wurden oder die vorzeitige Rückreise notwendig wird. Je nach Police werden zum Teil auch Schäden am eigenen Haus oder Fahrzeug im Heimatland übernommen, die während der Abwesenheit auftreten.

Verreisen mit Auto, Campingwagen und Motorrad

Bei Urlaubsreisen mit dem Auto oder Motorrad verfügen die meisten Urlauber bereits über einen EU-weiten Auslandsschutz im Rahmen ihrer Voll- oder Teilkaskoversicherung. Zusätzliche Sicherheit bietet der Schutzbrief eines Autoclubs oder einer Versicherung, der im Fall von Diebstahl, Unfällen oder Schäden schnelle Hilfe ermöglicht und in der Regel auch Schäden an Campingfahrzeugen abdeckt. Bei Reisen ausserhalb der EU ist jedoch zumeist der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung notwendig.



Vorsicht ist auch bei Reisen mit einem Mietwagen geboten. Unfälle können schnell teuer werden, wenn das Mietauto nicht über einen umfassenden Versicherungsschutz verfügt. Hier empfiehlt sich der Gebrauch von Mietwagen eines renommierten Unternehmens, auch wenn örtliche Anbieter oft mit deutlich günstigeren Preisen locken. In Ländern mit grundsätzlich niedrigeren Versicherungssummen wie der Türkei, Portugal oder Griechenland deckt eine entsprechende Versicherungsklausel in der KFZ-Haftpflichtversicherung die Differenz ab, die bei einem Unfallschaden selbst zu tragen wäre.

Wenn nichts mehr hilft: die Reiserücktrittsversicherung

Unvorhergesehene Ereignisse können Urlauber dazu zwingen, die geplante Reise kurzfristig zu annullieren oder abzubrechen. In dieser Situation verhindert eine Reiserücktrittsversicherung oder Urlaubsgarantie, dass die vollen Flug- und Unterkunftskosten vom Reisenden selbst getragen werden müssen.

Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt Umbuchungs- oder Stornierungskosten im Fall eines unvorhersehbaren Ereignisses, das es dem Versicherten unmöglich macht, die Reise anzutreten. Dazu zählen neben einer plötzlichen Erkrankung etwa ein Todesfall in der engeren Familie, eine Schwangerschaft oder plötzliche Arbeitslosigkeit. Die Fälle, in denen die Versicherung in Anspruch genommen werden kann, sind in der jeweiligen Police festgelegt. Sinnvoll ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung insbesondere bei kostenintensiven Reisen, auf die möglicherweise viele Jahre lang hingearbeitet wurde.

Auch ein vorzeitig abgebrochener Urlaub kann erstattet werden. Hierfür ist die Urlaubsgarantie zuständig, die etwa im Fall einer Erkrankung im Urlaub oder eines Todesfalls in der Familie einspringt. Je nach Police und Abbruchzeitpunkt wird über die Urlaubsgarantie in der Regel die Hälfte der Reisekosten oder auch der volle Betrag erstattet. Dazu zählen ebenfalls unvermeidbare Zusatzkosten wie ein neues Rückflugticket.

 

Oberstes Bild: © thingamajiggs – Fotolia.com

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