Ab in die Weihnachtsferien: Strassenregeln in der Schweiz, Österreich, Deutschland

Die Berge der Eidgenossen, österreichisches Kaisergebirge oder winterliches Allgäu: Die Weihnachtsferien stehen bevor und in anderen Ländern gelten bekannterweise zum Teil andere Sitten. Strassenregeln werden nicht nur hinsichtlich Geldstrafen relevant, sondern sind auch ausschlaggebend für ein sicheres Fahrerlebnis.

Zu einer Jahreszeit, in der es viele in die Schweiz, nach Österreich und Süddeutschland zieht, gibt der Qualitäts-Mietwagen-Veranstalter Sunny Cars mit reiseziele.ch einen Überblick über Strassenregeln und ihre Unterschiede.

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Das gilt auf Schweizer Strassen

Bei aller Vorfreude fahren Reisende besser nicht zu schnell in die Winterferien in der Schweiz. Bezüglich der allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in der Eidgenossenschaft bestimmte Regeln: Innerhalb geschlossener Ortschaften liegt das Limit bei 50 Stundenkilometern, ausserhalb bei 80. Auf Schnellstrassen nehmen Fahrerinnen und Fahrer spätestens bei 100 und auf Autobahnen bei 120 Kilometern die Stunde den Fuss vom Gas. Ausserdem herrscht hierzulande eine Lichtpflicht. Das bedeutet, dass Autofahrerinnen und -fahrer auch tagsüber das Licht des Fahrzeugs einzuschalten haben.

Besonders farbenfroh geht es in Schweizer Parkzonen zu. Es gibt weisse Zonen mit Parkuhren, die eine Zeitbegrenzung anzeigen. In blau gekennzeichneten Gebieten hingegen parken Fahrerinnen und Fahrer zeitlich begrenzt mit Nutzung der blauen Parkscheibe. Ein Zusatz sind rote und gelbe Markierungen. Auf einem rot bemalten Parkplatz lässt sich ein Fahrzeug kostenlos bis 15 Uhr abstellen, während gelbe Zonen Privat-, Kunden- oder Firmenparkplätze ausweisen.

Wichtig für alle Reisenden, die das Fahren ohne Maut gewohnt sind: In der Schweiz gilt eine Vignettenpflicht. Diese ist mit 40 Schweizer Franken gar nicht so günstig, gilt dafür aber etwas mehr als ein Jahr. Es lohnen sich also mehrere Ausflüge innerhalb eines Jahres.

Das Fahren mit Winterreifen ist in der Schweiz keine Pflicht. Für Autofahrerinnen und -fahrer gilt jedoch die Regel, immer in der Lage zu sein, das Auto zu beherrschen – wobei Winterreifen in der kalten Jahreszeit definitiv helfen.

Strassenregeln in Österreich

Im benachbarten Alpenland gelten besondere Regeln am Wochenende. Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen das höchste zulässige Gesamtgewicht des LKWs oder des Anhängers mehr als dreieinhalb Tonnen beträgt, ist das Fahren an Samstagen von 15 bis 24 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 00 bis 22 Uhr verboten. Zum Jahresende hin betrifft das die zwei Weihnachtsfeiertage und den ersten Januar. Bezüglich der Höchstgeschwindigkeit gilt im Ortsgebiet nicht schneller als 50, auf Autobahnen maximal 130 Stundenkilometer. Landstrassen liegen dazwischen mit der zulässigen  Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern am Tacho. Ausnahmen stellen Strassen mit Beschilderungen dar, die höhere oder niedrigere Geschwindigkeiten anzeigen.

Trotz Schnee und alpiner Umgebung ist die Ausübung von Wintersport auf österreichischen Strassen in Ortsgebieten sowie auf Bundes-, Landes- und Vorfahrtsstrassen verboten. Zumindest, solange keine Sperrung vorliegt für genau diese Nutzung, oder die Witterungsverhältnisse das Befahren unmöglich machen. Zwischen dem 1. November und dem 15. April gilt zudem eine Winterreifen- und zum Teil auch Schneekettenpflicht.

Ein Autoreifen mit Schneeketten auf einem runden, blauen Schild weist auch hier darauf hin, entsprechende Ketten zu verwenden. Zusätzlich warnt eine schwarze Schneeflocke auf weissem, rechteckigem Hintergrund vor Schnee und Glätte.

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Die Deutsche Strassenverkehrsordnung

Auch wenn die Bundesrepublik geographisch nah an der Schweiz liegt, heisst es bei einer Fahrt in das Nachbarland zum Teil andere oder zusätzliche Regeln zu beachten. In Deutschland herrscht beispielsweise ein Fahrverbot für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über siebeneinhalb Tonnen sowie Anhänger hinter dem LKW. Im Winter und bei schlechtem Wetter gelten in Deutschland weitere Vorgaben. Bei einer Sichtweite von unter 50 Metern – sei es aufgrund von Nebel, Schneefall oder Regen – heisst es nicht schneller als 50 Stundenkilometer zu fahren. Falls jedoch generell eine geringere Geschwindigkeitsbegrenzung vorherrscht, zählt natürlich diese. Mit Schneeketten beträgt die Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigen Umständen immer maximal 50 Kilometer pro Stunde. Zusätzlich gilt: Wenn Nebel, Schneefall oder Regen erheblich die Sicht beeinträchtigen, ist auch bei Tag mit Abblendlicht zu fahren. Grundsätzlich erlauben die Strassenregeln das Anschalten der Nebelscheinwerfer eines Fahrzeugs nur bei einer Sichtweite kürzer als 50 Meter.

Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, dafür aber eine situative. Diese beschränkt die Fahrt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf Fahrzeuge mit Winterreifen. Im Volksmunde gilt darüber hinaus die Faustregel von Oktober bis Ostern (O bis O). Diese hat rechtlich jedoch keine Relevanz. Zusätzlich zu den regulären Strassenschildern gibt es mancherorts extra Beschilderungen für winterliche Witterungsverhältnisse.

Rote Dreiecke stehen für ein achtsames Fahrverhalten, sei es aufgrund von Schnee- und Eisglätte, Schleudergefahr bei Nässe und Schmutz oder einem erhöhten Aufkommen von Splitt und Schotter. In Skigebieten zeigt zudem ein weisses, rechteckiges Verkehrsschild eine Person auf Skiern. Das bedeutet vermehrte Aufmerksamkeit hinter dem Steuer, da Wintersportler in Deutschland die Möglichkeit haben, diese Strasse zu nutzen. Gegebenenfalls ist die Regelung mit einer Beschriftung wie „9-17 Uhr“ zeitlich begrenzt, vorsichtig fahren empfiehlt sich jedoch immer.

 

Quelle: Sunny Cars / Wilde & Partner
Titelbild: Roman Babakin – shutterstock.com

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