Auch die Schweiz soll Fluggastdaten für mehr Sicherheit nutzen können

Wer einen Flug bucht, teilt der Fluggesellschaft oder der Reiseagentur zahlreiche Informationen mit. Diese Informationen – zusammengefasst in einem Fluggastdatensatz (Passenger Name Record, PNR) – können zur Bekämpfung des Terrorismus und der Schwerstkriminalität beitragen.

Bereits 24 europäische Staaten haben Stellen eingerichtet, die diese PNR-Daten sammeln, speichern und bearbeiten. Auch die Schweiz soll nun diese Daten für die Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität nutzen können. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2020 beschlossen.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Vernehmlassungsvorlage zu einem Bundesgesetz über die Erhebung und Nutzung von PNR-Daten durch die Schweiz vorzulegen. Darin soll auch der Schutz dieser Daten und deren Übermittlung an andere Länder geregelt werden. Die Aufteilung der Kosten für Umsetzung und Betrieb ist mit den Kantonen zu regeln.

Bekannte Straftäter und Tatverdächtige frühzeitig lokalisieren

Anhand von Fluggastdaten wie Vor- und Nachname, Kontaktangaben oder Reiseroute können Personen identifiziert werden, die in polizeilichen Informationssystemen registriert sind – und das noch vor dem Abflug. Auf diese Weise bleibt mehr Zeit, um notwendige Massnahmen zu treffen. Auch verdächtige Personen können so erkannt und deren Reisebewegungen nachvollzogen werden. Dies ist insbesondere bei Fahndungen oder Ermittlungen von Nutzen.

Eine EU-Richtlinie verpflichtet die Fluggesellschaften, den Behörden der Abflug- und Zielorte in EU-Mitgliedsstaaten die Fluggastdaten 24 bis 48 Stunden vor der planmässigen Abflugzeit sowie nach Abfertigungsschluss zu übermitteln. Fluggesellschaften, die von der Schweiz aus Destinationen in der EU anfliegen, haben diese Daten den EU-Mitgliedstaaten mitzuteilen. Die Schweizer Behörden hingegen können nicht auf Fluggastdatensätze zugreifen, da es kein nationales PNR-System gibt. Dieses Informationsdefizit gilt es zu beheben.

Ausschliesslich zur Bekämpfung von Terrorismus und Schwerstkriminalität

Die PNR-Daten dürfen nur dazu verwendet werden, um Terroranschläge und Schwerstkriminalität zu verhindern bzw. aufzudecken oder strafrechtlich zu verfolgen. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte von Flugpassagieren sind zu gewährleisten. Schützenswerte Personendaten, die z. B. Rückschlüsse auf die ethnische Zugehörigkeit oder religiöse Überzeugungen ermöglichen, dürfen nicht ausgewertet werden.

Positive Datenabgleiche werden stets manuell überprüft. Kontrolliert werden lediglich polizeilich aktenkundige Personen und wer in dringendem Verdacht steht, in kriminelle Machenschaften verwickelt zu sein.

Anlässlich seiner Sitzung vom 12. Februar 2020 hat der Bundesrat das EJPD beauftragt, die ersten Schritte zur Einführung eines PNR-Systems in der Schweiz einzuleiten.

 

Quelle: Bundesamt für Polizei
Titelbild: Flughafen ZH

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