Auf welchen Reisen sind Pfeffersprays erlaubt?

Ein Mädchen mit einem ernsten Gesicht, das Tear Gas Spray für Selbstverteidigung hält.

Ganz gleich, zu welcher Jahreszeit man in den Urlaub fährt, es herrscht bei vielen die Angst vor Überfällen. Da liegt der Gedanke nah, Pfefferspray zur Sicherheit einzustecken. Doch wie sieht es mit der Gesetzeslage aus?

Auf den ersten Blick mag es klingen wie ein Klischee, dass viele Menschen im Handgepäck ein Pfefferspray mitführen, um sich vor Gefahren zu schützen.

Diese können unterschiedlicher Natur sein:

  • Camper und Wohnmobil-Urlauber machen sich vor allem Gedanken darum, dass sie einem nächtlichen Überfall ausgesetzt sind. Dabei ist es nicht einmal wichtig, wohin man in den Urlaub fährt, da dies sowohl in südlichen als auch weit nördlich gelegenen Gegenden passieren kann.
  • Einige schützen sich auf einer Fahrradtour in fremden Ländern mittels Pfefferspray vor freilaufenden Hunden, die sich in Dorfnähe herumtreiben.
  • Andere möchten das Pfefferspray sogar mit ins Flugzeug nehmen, indem sie es in ihr Handgepäck stecken.

Doch ist das überhaupt erlaubt? – Eines vorweg: Die Mitnahme von Pfefferspray im Flugzeug ist grundsätzlich nicht erlaubt. Weder im Koffer, noch im Handgepäck. Dies ist sogar gesetzlich in den Richtlinien der IATA, der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung, festgelegt. Neben Pfefferspray gehören übrigens auch andere Geräte zur Selbstverteidigung dazu, darunter der Elektroschocker.

Es gibt aber Ausnahmeregelungen

So ironisch es nun klingen mag, aber es gibt ebenso besondere Bestimmungen, bei denen unter Umstände trotzdem die Mitnahme eines Pfeffersprays möglich ist. Hierbei gilt:

  • Der Behälter darf nicht mehr als 100 Milliliter Flüssigkeit enthalten.
  • Pro Person ist jeweils ein Druckbehälter mit 100 Milliliter Inhalt erlaubt.
  • Er muss in einem transparenten Beutel transportiert werden und ist bei den Sicherheitskontrollen vorzuzeigen.
  • Vor dem Flug sollte sich der Fluggast stets mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen und nachfragen, ob die Mitnahme erlaubt ist.

Denn prinzipiell treffen die aufgeführten Ausnahmeregelungen auf ein Pfefferspray durchaus zu. Allerdings ist davon auszugehen, dass die meisten Fluggesellschaften hier nicht mitspielen.

Wer stattdessen mit der Bahn, oder aber mit einem Camper unterwegs ist, sollte sich vorab mit den jeweiligen Bestimmungen des Landes beschäftigen. Denn sowohl die Länder, die in der EU vertreten sind, als auch bei allen anderen ist die Mitnahme von Pfefferspray klar geregelt.

Regelungen für Pfefferspray in der Schweiz

Kommen wir nun zu den generellen Regelungen, die innerhalb der Schweiz gelten. Im Waffengesetz der Schweiz heisst es wie folgt: „Geräte, die dazu bestimmt sind, durch Versprühen oder Zerstäuben von Stoffen die Gesundheit von Menschen auf Dauer zu schädigen, gelten als Waffe“. Hier ist ganz klar nachzuvollziehen, dass auch Pfefferspray ohne Bedenken dazu gehört und somit verboten ist.

Es heisst jedoch auch weiter: „Als Waffen gelten Sprayprodukte zur Selbstverteidigung mit den Reizstoffen nach Anhang 2.“ In Anhang 2 sind die folgenden Reizstoffe angegeben:

  • CA (Brombenzylcyanid)
  • CS (o-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril)
  • CR (Dibenz(b,f)-1,4-oxazepin)

In den meisten Pfeffersprays steckt jedoch ein Stoff namens Oleoresin Capsicum (kurz OC). Deswegen fällt Pfefferspray unter das sogenannte Chemikalienrecht und ist dort zwar als gefährlicher Stoff eingeordnet, für den gewisse Sicherheitsregulierungen eingehalten werden müssen, der Besitz ist jedoch nicht strafbar. Die einzuhaltenden Sicherheitsbestimmungen umfassen:

  • Pfefferspray darf ausschliesslich an volljährige und handlungsfähige Personen ausgegeben werden.
  • Pfeffersprays müssen klar als solche gekennzeichnet sein. Befindet sich das Spray beispielsweise verdeckt in einem Kugelschreiber, einem Schlüsselanhänger, oder anderen Behältnissen, ist dies nicht erlaubt.

Pfeffersprays fallen in der Schweiz zwar nicht unter das Waffengesetz, dürfen jedoch erst ab 18 Jahren erworben werden. (Bild: canadastock – shutterstock.com)

Wie sieht es in anderen Ländern aus?

Innerhalb Deutschlands ist beispielsweise ausschliesslich die Polizei dazu berechtigt, Pfefferspray einzusetzen. Der Kauf von solchen ist als Privatmann ist nicht strafbar, setzt man es jedoch zu Zwecken der Selbstverteidigung ein, fällt es unter die Bestimmungen, die im Waffenschutzgesetz festgelegt sind.

Innerhalb der Benelux-Staaten und im Norden Europas wird Pfefferspray ganz klar als Waffe eingestuft. Das bedeutet, dass man es weder besitzen, noch führen darf. Ebenso ist der Einsatz ganz klar verboten. Unterdessen ist die Nutzung in anderen Ländern eingeschränkt. Als Beispiele:

  • Italien und Finnland: Der Besitz ist legal, es wird jedoch eine Lizenz oder polizeiliche Genehmigung benötigt.
  • Portugal: Erlaubnis seitens der Polizei erforderlich.
  • Spanien: Enthält das Pfefferspray mehr als fünf Prozent Capsaicin, wird es als illegal eingestuft. Enthält es weniger, darf es mitgeführt und auch eingesetzt werden.
  • Frankreich und Lettland: Der Besitz ist erst ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt.
  • Österreich, Serbien: Dort wird es ohne Einschränkungen verkauft und darf auch eingesetzt werden.
  • Tschechische Republik und Polen: Der legale Erwerb ist möglich, es darf jedoch ausschliesslich zur Selbstverteidigung eingesetzt werden.

Regulär gilt ausserdem, dass es in vielen dieser Länder verboten ist, jegliches Pfefferspray zu einer öffentlichen Veranstaltung mitzunehmen.

Im Zweifelsfall ist es vor einer Reise stets sinnvoll, sich mit den dort herrschenden Bedingungen zu beschäftigen. Nur auf diese Weise ist es möglich, sich bestmöglich zu informieren und gegen keinerlei Vorgaben zu verstossen. Abgesehen davon, gibt es auch andere Methoden, sich unterwegs zu schützen. Beispielsweise durch die ursprüngliche Art der Selbstverteidigung, die heutzutage vielen dabei hilft, nicht nur ihr Selbstbewusstsein aufzuwerten, sondern sich im Urlaub auch richtig zu wehren, wenn es nötig ist.

 

Titelbild: Andrii Lomako – shutterstock.com

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Mehr zu Marta Fischer

Marta Fischer ist leidenschaftliche Autorin mit einem ausgeprägten Harmoniebedürfnis.
Schreiben empfindet sie als Lebenselixir und möchte damit möglichst viele Menschen erreichen.

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