BAV – Verwaltungs-Vereinfachung für Seilbahnen

Die Schweizer Seilbahnen sollen durch die Anpassung von Vorschriften administrativ entlastet werden. Das hat aktuell das Bundesamt für Verkehr (BAV) mitgeteilt. Der hohe Sicherheitsstandard werde aber dadurch nicht gefährdet.

Entsprechende Vorschläge des BAV zur Verwaltungs-Vereinfachung sind interessierten Kreisen im Rahmen einer informellen Vorkonsultation zugesandt worden. Geplant ist, die Anpassungen mit Wirkung zum 1. Juli 2017 in Kraft treten zu lassen.

Die geplanten Vereinfachungen im Überblick

Das BAV schlägt vor, die Konzessionsdauer für Seilbahnen von 25 auf 40 Jahre zu verlängern. Auch sollen geringfügige Änderungen an Seilbahnanlagen künftig genehmigungsfrei durchgeführt werden können. Weiter wird vorgeschlagen, auf die Anerkennung gewisser Funktionen wie des Technischen Leiters durch den Bund zu verzichten.

Durch diese Neuerungen verringert sich der Aufwand für Seilbahnunternehmen, ohne dass das Sicherheitsniveau gesenkt würde. Ebenso nimmt der Personalaufwand der Bundesverwaltung ab. Die Massnahmen sind Bestandteil des Stabilisierungsprogramms 2017 bis 2019. Die im Stabilisierungsprogramm vorgesehenen Änderungen des Seilbahn- und Personenbeförderungsgesetzes bedürfen der Umsetzung auf Verordnungsstufe.

Die rechtstechnische Umsetzung

Betroffen von der Revision sind die Seilbahnverordnung (SebV) und die Seilverordnung (SeilV). Die SebV muss vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden, die SeilV durch das UVEK. Gleichzeitig werden die Verordnungen an die neue EU-Seilbahnverordnung angepasst, die am 20. April 2016 in Kraft getreten ist. Während der informellen Vorkonsultation können sich Verbände, Firmen und Kantone zu den Vorschlägen äussern. Sie dauert bis zum 28. Januar 2017.

 

Quelle: Bundesamt für Verkehr
Artikelbild: © nikolpetr – shutterstock.com (Symbolbild)

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