Besteuerung Flughafen Basel-Mülhausen: Verhandlungen für Steuerregime abgeschlossen

EDA-Staatssekretär Yves Rossier und Christian Masset, der Generalsekretär des französischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Entwicklung, haben ein Abkommen über das am Flughafen Basel-Mülhausen (EAP) anwendbare Steuerrecht paraphiert. Das Treffen erfolgte anlässlich der politischen Konsultationen zwischen der Schweiz und Frankreich.

Im Rahmen der jährlichen politischen Konsultationen zwischen der Schweiz und Frankreich hat Staatssekretär Yves Rossier am 2. November 2016 in Paris seinen Amtskollegen Christian Masset, den Generalsekretär des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Entwicklung, getroffen.

Sie sprachen insbesondere über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union und die Auswirkungen des britischen Referendums vom 23. Juni 2016. Des Weiteren erörterten sie wichtige aktuelle Themen, vor allem mit Bezug auf Europa und den Nahen Osten, sowie multilaterale Fragen von gemeinsamem Interesse.

Zudem konnten die Anfang Jahr aufgenommenen bilateralen Verhandlungen über ein Abkommen für das Steuerregime am Flughafen Basel-Mülhausen (EAP) bei diesem Treffen abgeschlossen werden. Das Abkommen wurde von den Chefunterhändlern der beiden Staaten, Rossier und Masset, in Paris paraphiert. Es wird veröffentlicht, sobald es unterzeichnet ist. Das Abkommen konkretisiert die Punkte, auf die sich Bundespräsident Johann N. Schneider-Ammann und der französische Präsident François Hollande am 23. Januar 2016 in Colmar (F) in einer gemeinsamen Erklärung geeinigt hatten.

Das Abkommen regelt im Wesentlichen folgende Punkte:

• Anwendung der Schweizer Mehrwertsteuer im Schweizer Sektor des EAP;
• Aufteilung der Unternehmenssteuereinnahmen des EAP zwischen der Schweiz und Frankreich unter Berücksichtigung aller Akteure;
• Kompensation des Aufwands der französischen Flugaufsichtsbehörde (Direction générale de l’aviation civile) im Schweizer Sektor des Flughafens;
• Anwendung der französischen Einkommenssteuer und der Schweizer Kapitalsteuer auf Unternehmen im Schweizer Sektor. Damit fallen die wichtigsten französischen Neben- und Lokalsteuern weg, da das Schweizer Regime der Kapitalsteuer als gleichwertig angesehen wird.

Das Abkommen ermöglicht eine dauerhafte rechtliche Regelung im Steuerbereich und gewährleistet die Weiterentwicklung und die Attraktivität des Flughafens und dessen Aktivitäten, wie es das Ziel der Schweiz war. Mit der neuen Regelung bleibt die globale Steuerbelastung der Unternehmen im Schweizer Sektor vergleichbar mit der heutigen Belastung. Die Unterzeichnung und die Ratifizierung des Abkommens unterliegen den jeweiligen internen Verfahren der beiden Staaten.

 

Artikel von: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Artikelbild: © Saklakova – shutterstock.com

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