Billigfluglinie Ryanair erkennt Streiks als Grund für Entschädigungen an

Skycop hatte dies schon lange gefordert: Bei Verspätungen und Flugausfällen aufgrund von Streiks des Fluglinienpersonals müssen Passagiere entschädigt werden.

Auch die Fluglinie Ryanair erkennt nun in einem aktuellen Gerichtsverfahren in mindestens fünf Fällen die Entschädigungsforderungen einzelner Passagiere an, die aufgrund von Streiks bei Ryanair nicht rechtzeitig an ihr Ziel gekommen sind.

Bislang hatte sich die Airline stets darauf berufen, dass Streiks laut EU-Verordnung 261/2004 nicht von der Fluggesellschaft zu verantworten seien.

Die Anerkennung der Entschädigungsforderungen durch Ryanair bestätigte die Hamburger Justiz, die den Sachverhalt daraufhin nicht mehr weiter prüfte. „Wir freuen uns, dass Ryanair einsieht, dass Entschädigungsforderungen auch bei Verspätungen durch einen Streik ihre Berechtigung haben. Schliesslich kommen Streiks nur selten komplett unvorhersehbar für ein Unternehmen.

Wenn die Beschäftigten einer Airline ihr Streikrecht nutzen müssen, um gegen schlechte Arbeitsbedingungen zu protestieren und dies vorher ankündigen, sind der Streik und seine Folgen zwangsläufig von der Airline zu verantworten“, findet Lukas Raskiauskas, CEO von Skycop. „Die Vorstände der Airlines wollen ihren Gewinn maximieren und minimieren dafür ihre Kosten an den Mitarbeiten. Die Unzufriedenheit der Mitarbeiter entlädt sich in Streiks und trifft durch die Verzögerungen am Ende den Fluggast“, kritisiert Raskiauskas.

Gemäss der EU-Verordnung 261/2004 sind Streiks des Flughafenpersonals generell ein aussergewöhnlicher Umstand, der ausserhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt, sodass hier zunächst keine Entschädigung gefordert werden kann. Bei Streiks des Airline-Personals kommt es auf die konkreten Fallumstände an: Konnte die Fluglinie den Streik vorhersehen und noch rechtzeitig Massnahmen zur Abmilderung der Streikfolgen treffen? Wenn dies der Fall war, wurde klagenden Fluggästen bereits manchmal eine Entschädigung vor Gericht zugesprochen. „Ein generelles Grundsatzurteil steht zwar noch aus, der Trend geht aber eher in Richtung Stärkung der Passagierrechte. Daher ist die Anerkennung der Entschädigung im aktuellen Fall ein überfälliger Schritt von Ryanair“, so Raskiauskas.

Kritische Stimmen werfen Ryanair jedoch ein lediglich taktisch motiviertes Verhalten vor: Durch die Anerkennung der fünf Ansprüche konnte vermieden werden, dass die Frage zur Klärung vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geht. „Es wäre zu vermuten, dass der EuGH sämtliche Ansprüche für diesen Fall für gültig erklärt und Ryanair dann verpflichtet wäre, alle betroffenen Passagiere zu entschädigen“, meint Raskiauskas.

Schon letztes Jahr hat sich Skycop mit einer Petition zur Veränderung der gegenwärtigen EU-Rechtslage eingesetzt: „Auch wenn die Störung des Fluges durch einen Streik verursacht wird, sollen die Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung haben“, fordert Rasciauskas.

 

Quelle: WORDUP PR
Titelbild: Mike Fuchslocher – shutterstock.com

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