Der Skibetrieb in Nidwalden bleibt über die Weihnachtstage eingestellt

Die Belastung in den Spitälern der Zentralschweiz ist derzeit sehr hoch. Um das Risiko von Engpässen in der Patientenversorgung zu reduzieren, wird der Betrieb von Ski- und Sesselliftanlagen sowie von Ski- und Schlittelpisten im Kanton Nidwalden zwischen dem 22. und 29. Dezember 2020 nicht bewilligt. Das Vorgehen ist mit den Zentralschweizer Kantonen abgesprochen.

Die epidemiologische Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus zeigt nicht nur gesamtschweizerisch, sondern auch in Nidwalden in die falsche Richtung.

Aufgrund konstant hoher Fallzahlen sowie einer steigenden Auslastung in den Zentralschweizer Spitälern sind weitergehende Massnahmen angezeigt, um eine Überlastung der Gesundheitseinrichtungen abzuwenden. Allen voran ist das Luzerner Kantonsspital als Zentrumsspital derzeit kaum noch in der Lage, zusätzliche Patientinnen und Patienten aus den umliegenden Kantonen aufzunehmen. Zudem können bestimmte Eingriffe, die aufgrund der Bewältigung der Pandemie bereits nach hinten verlegt worden sind, nicht mehr länger aufgeschoben werden. „Es ist aber nicht nur eine Frage der Kapazitäten, sondern vor allem der Belastung des medizinischen Personals. Dieses läuft zusehends am Limit“, betont Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger. Die Betreuung von Covid-19-Patienten erfordert vom Pflegepersonal den Einsatz beträchtlicher Ressourcen.

Vor dem Hintergrund der kommenden Festtage und den aktuellen Schneebedingungen ist davon auszugehen, dass viele Wintersportlerinnen und –sportler den Besuch von Skigebieten vorsehen. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit von Schneesportunfällen und einer zusätzlichen Belastung für die Spitäler und das Gesundheitspersonal. Dieses Risiko ist in der aktuellen, sich zusehends verschärfenden Situation nicht haltbar. Der Kanton Nidwalden hat deshalb entschieden, den Skigebieten für den Zeitraum zwischen 22. und 29. Dezember 2020 keine Bewilligung für das Betreiben ihrer Anlagen zu erteilen. Dieses Vorgehen ist innerhalb der Zentralschweizer Region abgesprochen worden. Die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren haben sich darauf geeinigt, die Lage nach Weihnachten neu zu beurteilen.

Bergbahnen dürfen weiterhin fahren

Für die Betreiber von Skigebieten heisst dies konkret, dass ihre Ski- und Sessellifte in der genannten Zeitspanne nicht fahren sowie keine Ski- und Schlittelpisten oder ähnliche Anlagen wie Snowparks offen haben dürfen. Hingegen ist der Betrieb der Bahnen unter Einhaltung der Schutzkonzepte sowie das Offenhalten von Winterwanderwegen und Langlaufloipen gestattet. Bei diesen Aktivitäten ist die Gefahr von Unfällen deutlich geringer als beim Ski- oder Snowboardfahren. Aufgrund der neusten Massahmen des Bundesrates müssen allerdings Gastronomiebetriebe aller Art ab dem 22. Dezember 2020 bis mindestens 21. Januar 2021 geschlossen bleiben. Dies gilt auch für entsprechende Betriebe in den Skigebieten. Davon ausgenommen sind Takeaway-Angebote, Lieferdienste und die Bewirtschaftung von hoteleigenen Gästen.

«Es ist uns bewusst, dass diese Massnahme für die Skigebiete kurz vor Weihnachten äusserst einschneidend ist. Doch die Entwicklung in den Spitälern ist besorgniserregend und der Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems gilt höchste Priorität», hält Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger fest. „Nur so kann die medizinische Versorgung der ganzen Bevölkerung weiterhin sichergestellt werden in dem Rahmen, den die Pandemie derzeit zulässt.“ Das kantonale Gesundheitsamt appelliert an alle Wintersportlerinnen und -sportler, generell vorsichtig unterwegs zu sein und sich an die Vorgaben von Bund und Kanton zu halten.

 

Quelle: Kanton NW
Artikelbild: Symbolbild © michal812- shutterstock.com

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