Ein Umzug zu den Eidgenossen

Die Schweiz ist ein begehrtes Land für Bürger der Europäischen Union, die dort als ausländische Arbeitnehmer beruflich tätig sein wollen. Ideale Arbeitsbedingungen, eine grosse soziale Sicherheit und eine gute Infrastruktur sind die Motivation vieler Zuwanderer in die Schweiz.

Trotz der gesetzlichen Regelung einer 42-Stundenwoche und des eher geringen vierwöchigen Jahresurlaubs unternehmen viele ausländische Arbeitgeber einen Umzug zu den Eidgenossen.

Wie erhalten Sie eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung?

Wenn Ihnen gültige Schweizer Miet- und Arbeitsverträge vorliegen, dann können Sie sich in Ihrer Wohnsitzgemeinde beim zuständigen Einwohnerkontrollamt anmelden. Für die Anmeldung sind ein gültiger Reisepass, ein Passfoto sowie Arbeits- und Mietvertrag erforderlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine fünfjährige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung der Kategorie B als Ausländerausweis ausgehändigt, wenn Sie einen mindestens einjährigen Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Arbeitgeber nachweisen können.

Die Besteuerung des Schweizer Einkommens

Ähnlich der deutschen Lohnsteuer wird das Schweizer Einkommen für ausländische Arbeitnehmer monatlich mit der sogenannten Quellensteuer versteuert. Die Quellensteuer wird bei der Lohnabrechnung direkt verrechnet und vom Entgelt abgezogen. Wenn Sie als ausländischer Arbeitnehmer trotz steuerlichen Wohnsitzes in der Schweiz noch keine aktuelle Niederlassungsbewilligung in der Kategorie C vorliegen haben, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Quellensteuer direkt mit den Fiskalbehörden abzurechnen. Liegt das Jahreseinkommen in der Schweiz über 120’000 Schweizer Franken, so muss eine Gesamtveranlagung über das Einkommen und Vermögen – ähnlich der deutschen Einkommensteuererklärung – durchgeführt werden.


Was müssen Sie bei einem Umzug in die Schweiz beachten? (Bild: © WavebreakMediaMicro – fotolia.com)

Wie werden die Krankenversicherung und die Altersvorsorge in der Schweiz geregelt?

Mit einem Umzug in die Schweiz ist für ausländische Arbeitnehmer die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung zwingend vorgeschrieben. Innerhalb von drei Monaten nach Arbeits- oder Wohnsitzaufnahme muss der ausländische Arbeitnehmer Mitglied einer Schweizer Krankenkasse werden. Ausgenommen sind die sogenannten Grenzgänger, die selbst wählen können, ob sie sich im Wohnsitzland oder in der Schweiz krankenversichern wollen. Unter einem Grenzgänger versteht man einen ausländischen Arbeitnehmer in der Schweiz, der seinen dauerhaften Wohnsitz im grenznahen Ausland innehat. Wird der ausländische Arbeitnehmer mehr als acht Stunden pro Woche in einem Unternehmen beschäftigt, so ist er automatisch gegen Betriebsunfälle versichert. Ähnlich der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung werden die Arbeitnehmer in der Schweiz durch die gesetzliche Schweizer Invalidenversicherung (IV) Invalidenversicherung (IV) und die Invalidenversicherung (IV) für das Alter abgesichert.

Was muss beim Schweizer Zoll berücksichtigt werden?

Wenn Sie mit einem Umzug Ihren fiskalischen Wohnsitz in die Schweiz verlegen wollen, dann müssen Sie die Vorschriften der zuständigen Zollbehörde beachten. Diese fordert von Ihnen eine komplette Auflistung aller einzuführenden Gegenstände sowie die Vorlage des Schweizer Miet- und Arbeitsvertrages. Ferner müssen Sie schriftlich bestätigen, dass die von Ihnen einzuführenden Handelswaren mindestens sechs Monate gebraucht wurden und auch in der Schweiz weiterhin verwendet werden. Wenden Sie sich bei weiteren speziellen Fragen an eine lokale Umzugsfirma.



Diese Sicherheitsvorschrift will verhindern, dass unverzollte Neuware bei einem Umzug in die Schweiz eingeführt wird. Die Deklarierung der einzuführenden Handelswaren kann nur innerhalb der regulären Öffnungszeiten des zuständigen Zollamts erfolgen.

 

Oberstes Bild: © Gunnar Assmy – Fotolia

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