Flughafen Zürich: Besondere Regelungen zum 1. August

Der Flughafen Zürich gibt Änderungen in seinem Flugbetrieb anlässlich des Nationalfeiertags bekannt.

Diese betreffen sowohl die Nutzung von Landebahnen als auch zeitliche Beschränkungen für An- und Abflüge. Hier die Änderungen im Überblick:

  • Am Abend des 1. August wird ausnahmsweise von Norden her auf den Pisten 14 oder 16 gelandet. Dadurch soll vermieden werden, dass der Flugbetrieb in den Anflugschneisen Ost und Süd durch Feuerwerkskörper beeinträchtigt wird.
  • Wie jedes Jahr werden am Nationalfeiertag die abendlichen Beschränkungen für An- und Abflüge durch den deutschen Luftraum ausnahmsweise aufgehoben. Das bedeutet, dass Landungen ab 21:00 Uhr bis Flugbetriebsende von Norden her auf den Pisten 14 oder 16 erfolgen. Die Starts erfolgen bis 22:00 Uhr nach Westen und Süden, ab 22:00 Uhr nach Norden.
  • Gemäss deutscher Verordnung müsste am Montagabend ab 21:00 Uhr eigentlich von Osten her auf der Piste 28 gelandet werden. Nach Rücksprache mit den zuständigen deutschen Stellen wird aus Sicherheitsgründen (Irritation der Piloten durch hoch fliegende Feuerwerkskörper, etc.) am Abend des Schweizer Nationalfeiertages auf diese Regelung verzichtet.

 

Artikel von: Flughafen Zürich AG
Artikelbild: © Denis Linine – shutterstock.com

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