Flughafen Zürich: Fünf automatisierte Schleusen jetzt auch bei der Ausreise

Die Kantonspolizei erweitert das Ende September 2017 gestartete Projekt der automatisierten Passkontrolle. Ab Ende Mai stehen auch bei der Ausreise fünf automatisierte Schleusen zur Verfügung.

Seit Beginn des Pilotbetriebs im September 2017 stehen bei der Einreise in die Schweiz am Flughafen Zürich acht Schleusen zur Verfügung.

Die automatisierte Passkontrolle wurde in Zusammenarbeit mit der Flughafen Zürich AG stetig weiterentwickelt. Automatisierte Passkontrollen sollen dem Passagier ermöglichen, eine moderne Technologie nutzen und dadurch den Grenzübertritt speditiv absolvieren zu können, ohne dass die Sicherheit beeinträchtigt wird. Die fünf neuen Passkontrollschleusen bei der Ausreise sind ein weiterer Schritt in dieser Richtung.

Aufgrund des seit 2008 bestehenden Schengen-Assoziierungsabkommens muss jede Person kontrolliert werden, welche von einem Drittstaat herkommend die Schweizer Grenze überschreitet. Am Flughafen Zürich passieren mehr Personen die Schengen-Aussengrenze als an allen anderen Schengen-Aussengrenzen der Schweiz zusammen.

Die Kosten der insgesamt 13 Schleusen belaufen sich auf 2,5 Millionen Franken und werden gemeinsam vom Kanton Zürich sowie vom europäischen Fonds für die innere Sicherheit (ISF Fonds) getragen.

Die Passkontrollschleusen zur Ausreise sind wie die bestehenden Einreise-Schleusen mit einer entsprechenden Signaletik beschriftet. Sie befinden sich neben den bestehenden Passkontrollschaltern in der Passkontrollhalle bei der Lokalausreise im Airside Center. Voraussetzung für die Nutzung ist ein gültiger biometrischer E-Pass. Zudem müssen die Passagiere Bürger der Schweiz oder eines EU- beziehungsweise EWR-Staates und mindestens 18 Jahre alt sein. Die Nutzung der automatisierten Passkontrollschleuse beim Grenzübertritt ist freiwillig – allen Passagieren stehen weiterhin die herkömmlichen Passkontrollschalter zur Verfügung.

Die Projektleitung der automatisierten Passkontrollschleusen sowie die Grenzkontrolle am Flughafen Zürich obliegen der Kantonspolizei.



Die automatisierte Passkontrolle im Detail

Schritt 1: Auflegen des biometrischen Passes auf den Passleser der Schleuse und warten, bis sich die Eingangstüre öffnet.

Schritt 2: Während des Betretens der Schleuse erfolgt die biometriegestützte Vergleichsprüfung zwischen dem Gesichtsbild (live-Aufnahme) und dem im biometrischen Pass gespeicherten elektronischen Gesichtsbild. Parallel zur biometriegestützten Gesichtsprüfung werden die Passdaten im Fahndungsregister überprüft.

Schritt 3: Sind Fotoabgleich und Passprüfung in Ordnung, öffnet sich die Ausgangstüre, und der Reisende verlässt die Schleuse. Falls zusätzliche Abklärungen nötig sind, erfolgt eine Nachkontrolle durch die Polizei. Nach dem Verlassen der Schleuse werden die während der Kontrolle eingelesenen Biometriedaten wieder gelöscht. Es werden keine Personendaten gespeichert.

Der ganze Vorgang wird aus einem Nachkontrollschalter von der Polizei überwacht und im Bedarfsfall unterstützt.

 

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle: Kantonspolizei Zürich

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