Jetzt auch als Auflistung: Historische Gärten, die in der Schweiz zu finden sind

Alte Bauwerke, Monumente, Denkmäler und Skulpturen unterliegen der Denkmalpflege. Neu dabei ist die Betreuung der historischen Gärten, die in der Schweiz als schützenswert angesehen werden.

Die während der letzten 20 Jahre in Feinstarbeit erstellte Liste der Gartendenkmäler beinhaltet 30‘000 Gärten, Gartenanlagen, aber auch Kleinparks, die sich einerseits im öffentlichen, andererseits im privaten Besitz befinden. Im Jahr 1995 haben nicht nur Fachleute, sondern auch privat Interessierte alle vor 1960 angelegten Parks, Gartenanlagen und Gärten erfasst. Das führt dazu, dass Denkmalpfleger nun aufgrund der offiziellen Liste Informationen einholen können, um, wenn nötig, mit Schutzbedingungen aufzuwarten. Es liegt auf der Hand, dass nicht jeder Privatbesitzer in der Lage ist, seinen als historisch geltenden Garten fachgerecht zu pflegen. Um diese historischen Anlagen auch noch der Nachwelt zu überlassen, gilt es, entsprechende Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Sprecher des Bundesamtes für Kultur (BAK) und die Vertreter der Schweizer Abteilung des Internationalen Rates für Denkmalpflege (ICOSMOS) verkündeten Anfang Juli 2014 den Abschluss der Erfassungstätigkeiten. Die Veranstaltung fand natürlich in einem eigens dafür ausgewählten Hochgarten in Bern statt. Es handelte sich dabei um das beeindruckende Béatrice-von-Wattwyl-Haus.


Historischer Garten am Béatrice-von-Wattenwyl-Haus in Bern (Bild: Keete 37, Wikimedia, CC)


Bern steht besonders häufig auf der Gartendenkmalliste.

Bei den zuletzt durchgeführten Zählungen wurden 3.278 Gartendenkmäler im Kanton Waadt erfasst. Auf der Internetseite ICOMOS Schweiz sind alle Gärten und Anlagen aufgeführt. Unter der Servicenummer 043.300.20.80 sind Informationen abrufbar. Ein virtueller gärtnerischer Rundgang kann faszinieren. Holen Sie sich Informationen einiger attraktiver Objekte, die Sie bei einem Wochenendausflug vielleicht zu Fuss oder mit dem Rad bequem erreichen können. Schon alleine die Fotogalerie wird Sie ansprechen und lädt Sie zu einem persönlichen Besuch ein, der dann auch Ihre Gefühlswelt berühren wird.

Jetzt erhalten Sie einen kurzen Überblick über die immense Zahl an historisch wertvollen Gärten und Anlagen in der gesamten Schweiz. Bern ist dabei Spitzenreiter mit 6155 schutzwürdig eingestuften Gartenanlagen, gefolgt von Tessin mit 4.649 und St. Gallen mit 3.990 denkmalgeschützten Anlagen. Die Mitarbeiterin der Abteilung Gartenpflege bei der ICOSMOS Schweiz, Frau Brigitte Nyffenegger, begründete die große Zahl der dem Denkmalschutz unterliegenden Gärten mit vielen herrschaftlichen Landsitzen und hinzukommend Grossbauerngärten.


Bern ist Spitzenreiter, was Gartendenkmäler angeht. (Bild: Wladyslaw, Shutterstock.com)


Mit 78 historischen Gartenanlagen bildet die Basler Landschaft das Schlusslicht. Die Liste der Gartendenkmäler ist in keiner Weise rechtsverbindlich und ermöglicht den Denkmalpflegern Informationen einzuholen. Gartenbesitzer haben keinen Rechtsanspruch, auf dieser Liste zu erscheinen, auch können Eigentümer sich nicht aus der Liste herausklagen. Ansprüche oder Einschränkungen sind nicht zu berücksichtigen. Würde die Inventarliste gesetzlich geregelt sein, so müssten beispielsweise Nutzungseinschränkungen auferlegt und eingehalten werden. Auch müssten dann Fördermittel für den Anlageerhalt zur Verfügung gestellt werden.

Die Mitarbeiter der Denkmalpflege sind natürlich sehr daran interessiert, den Erhalt und die Pflege der Gartenanlagen und Parks zu unterstützen und bieten jederzeit gerne Unterstützung an. Sie vermitteln auch gerne, wenn Hilfestellung nötig wird. Die guten Beziehungen zur ICOMOS Schweiz ermöglichen den Kontakt zu professionellen Restauratoren, Steinmetzen, Architekten und Gartenbauingenieuren. Ist ein Garten als nationales Kulturdenkmal ausgewiesen, werden diese mit Subventionen für den Erhalt unterstützt.


Rosengarten am Einsiedlerhaus in Rapperswil (Bild: Roland zh, Wikimedia, CC)


Hier finden Sie einen Leitfaden für historische Gärten

Noch steht der Denkmalschutz historischer Gärten und Anlagen am Anfang. Um der Nachwelt die historischen Gärten zu erhalten, ist eine öffentliche Unterstützung von größter Bedeutung. Ein Leitfaden und eine Broschüre von BAK und ICOMOS Schweiz „Gartendenkmäler in der Planung“ wird an Behörden und die Fachwelt verschickt. Die Arbeitsinstrumente zum Denkmalschutz sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

Privatleuten steht der Leitfaden der ICOMOS per Internet zur Verfügung und kann direkt heruntergeladen werden. Die BAK-Vorsteherin, Frau Isabelle Chassot, erklärte in der Medienkonferenz Anfang Juli 2014, dass die Besitzer historischer Anlagen oder Gärten aus ideeller Sichtweise, aber auch finanziell unterstützt werden sollen. Bitte schauen Sie auf der ICOMOS-Webseite: http://www.icomos.ch/arbeitsgruppen/gartendenkmalpflege/aktuelle-projekte.html



Ein Schmuckstück in Bern – das Béatrice-von-Wattenwyl-Haus

Kurz vorgestellt: In der Nähe des Erlacherhofs in der zur Altstadt gehörenden Junkerngasse 59 erbaute man 1705 nach den Plänen Joseph Abeilles ein Stadtpalais. Der Hochgarten, die beidseitige Freitreppe sowie die terrassenförmig abgestuften Gärten hinterlassen beim Betrachter einen bleibenden Eindruck. Der Name wurde der Gattin des letzten Besitzers gewidmet. Das Haus gehört nunmehr der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Das Gebäude wird Empfängen des Bundesrates zur Verfügung gestellt.

 

Oberstes Bild: Ciani Park In Lugano, Tessin (© Francesco Piraneo G., Wkimedia, CC)

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