Kanton Luzern: Wintersportgebiete können ihren Betrieb am 8. Januar 2021 aufnehmen

Wegen der Covid-19-Pandemie mussten die Luzerner Skigebiete ihren Betrieb seit dem 22. Dezember 2020 einstellen. Das Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) hat nun nach einer Aussprache im Regierungsrat entschieden, den Betreibern der Wintersportgebiete ab Freitag, 8. Januar 2021 die Bewilligung zu erteilen, so dass die Skigebiete teilweise geöffnet werden können.

Diese Bewilligung ist jedoch an strenge Auflagen geknüpft und kann widerrufen werden, wenn es die epidemiologische Entwicklung oder die Situation in den Spitälern erfordert.

Aufgrund des Beschlusses des GSD, der nach einer Aussprache im Regierungsrat erfolgt ist, dürfen Ski- und Sessellifte sowie die Skipisten im Kanton Luzern per 8. Januar 2021 öffnen. Bahnen, die eine Erschliessungsfunktion im Sinne des öffentlichen Verkehrs erfüllen, waren bereits vorher geöffnet, und ebenso stehen Spazierwege und Langlaufloipen der Bevölkerung weiterhin zur Verfügung. Das GSD hat die Öffnung der Luzerner Skigebiete unter den folgenden Auflagen beschlossen:

Zwischen 8. Januar und 7. Februar 2021 sind die Luzerner Skigebiete jeweils nur zwischen Donnerstagmorgen und Sonntagabend geöffnet.

Es gilt eine grundsätzliche Kapazitätsbeschränkung der Gäste, die bei 66 Prozent liegt (der Wert bemisst sich nach der Anzahl der Gäste an Spitzentagen).

Die von den Bergbahnbetreibern angelegten Schlittelwege sowie Snowparks und andere Schneesportanlagen bleiben bis auf Weiteres geschlossen, um das Verletzungsrisiko und die damit einhergehende Gefahr von Hospitalisationen gering zu halten.

Einzelne Pistenabschnitte werden aus Gründen der Unfallprävention vorerst nicht geöffnet (insbesondere schwarze Pisten).

Die Konsumation in Restaurationsbetrieben ist nicht möglich, es stehen jedoch Take-Away-Angebote zur Verfügung. Zudem gilt ein Alkoholverbot.

Die Mitarbeitenden der Skigebiete, die in direktem Kundenkontakt stehen, müssen sich wöchentlich einem Corona-Test unterziehen. Das Testen der Mitarbeitenden ist Sache der Betreiber der Wintersportgebiete.

Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf: «Es braucht diese strengen Auflagen, damit die Wiederaufnahme des Wintersportbetriebs im Kanton Luzern verantwortbar ist. Denn: die epidemiologische Lage ist noch immer ernst, und die Auslastung der Spitäler wie auch die Belastung des Personals sind nach wie vor hoch. Da die Lage aber stabil ist, wir gegenwärtig beim kantonalen Alarmkonzept wieder bei Alarmstufe orange statt rot sind und der Reproduktionswert leicht gesunken ist, können die Skigebiete teilweise geöffnet werden.» Zudem berücksichtige der Regierungsrat bei all seinen Entscheidungen das Gesamtbild: „Die Massnahmen sind so streng wie nötig, um Infektionsrisiken und Todesfälle zu beschränken und so massvoll wie möglich, um das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben auch in Pandemiezeiten zu ermöglichen“, so Graf.

Er richtet einen Appell an die Wintersportlerinnen und Wintersportler, sich auf den Pisten defensiv zu verhalten, um die Hospitalisierungszahlen tief zu halten. «Ebenso wichtig bleibt es, beim Anstehen und bei anderen Personenansammlungen den Abstand einzuhalten und eine Schutzmaske zu tragen», sagt der Gesundheitsdirektor. Seitens Wintersportbetriebe seien die nötigen Vorkehrungen getroffen worden und die zwischenzeitlich bei der Dienststelle Gesundheit und Sport eingereichten und überarbeiteten Schutzkonzepte konnten bereits bewilligt werden.

Weiteres Vorgehen wird in Kalenderwoche 3 festgelegt

Die epidemiologische Situation wird laufend analysiert und ein Entzug der Bewilligung ist je nach Entwicklung jederzeit möglich. An einem weiteren Treffen zwischen den kantonalen Behörden und Vertretern der Skigebiete in der Kalenderwoche 3 wird besprochen, wie das weitere Vorgehen aussieht – dies unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage und der Auslastung der Spitalkapazitäten. Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf: „Unser Ziel ist es, eine möglichst gute Ausgangslage für die bevorstehenden Fasnachtsferien zu schaffen.“

 

Quelle: Kanton Luzern
Artikelbild: Symbolbild © grebeshkovmaxim – shutterstock.com

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