Lufthansa Group: Alltagsmasken ab 1. Februar nicht mehr erlaubt

Die Airlines der Lufthansa Group führen auf ihren Flügen von und nach Deutschland eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske ein.

Die Regelung tritt am 1. Februar in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind Passagiere dazu verpflichtet, während des Boardings, des Fluges und beim Verlassen des Flugzeuges entweder eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske beziehungsweise Maske mit dem Standard KN95/N95 zu tragen. Alltagsmasken sind dann nicht mehr erlaubt.

Die Airlines der Lufthansa Group hatten bereits im Mai vergangenen Jahres eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Bord ihrer Flüge eingeführt und war damit weltweit einer der Vorreiter. Mit der Adaption der Regelung greift die Lufthansa Group nun den Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar auf. Damit gelten einheitliche Regeln entlang der gesamten Reisekette.

Damit sich Fluggäste rechtzeitig auf die neuen Regeln einstellen können, werden sie per E-Mail und auf den Webseiten und Social Media-Kanälen der Airlines informiert.

Nach wie vor ist eine Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während des Fluges aus medizinischen Gründen nur dann möglich, wenn das ärztliche Attest auf einem von Lufthansa vorgegebenen Formblatt ausgestellt ist und ein negativer Covid-19-Test vorliegt, der beim planmäßigem Start der Reise nicht älter als 48 Stunden ist.

Grundsätzlich ist eine Ansteckung an Bord sehr unwahrscheinlich. Alle Flugzeuge der Lufthansa Group sind mit hochwertigsten Luftfiltern ausgestattet, die eine Luftqualität wie in einem OP gewährleisten, außerdem zirkuliert die Luft vertikal anstatt sich in der Kabine zu verteilen.

 

Quelle: Lufthansa Group
Titelbild: Tamme Wichmann – shutterstock.com

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