Massnahmen sollen Unfallgefahr auf dem Rhein reduzieren

Seit Jahren engagieren sich die Behörden der Kantone Schaffhausen, Thurgau und des Landkreises Konstanz zusammen mit der Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein (URh) für die Verkehrssicherheit auf dem Hochrhein.

Aufgrund des zunehmenden Nutzungsdruckes auf dem Rhein sind die Massnahmen unerlässlich und werden deshalb weitergeführt.

Auf die kommende Bade- und Schifffahrtssaison hin – vorausgesetzt die Corona-Krise lässt eine solche zu – wird eine neue Präventionskampagne lanciert. Zudem wird die Anzahl Schifffahrtszeichen reduziert. Auf die Saison 2021 hin wird ein Praxistest mit einer Versuchsboje lanciert.

Der Rhein ist nicht nur wunderschön, sondern er stellt für Schwimmer und Bootsführer auch ein anspruchsvolles Gewässer dar, das mit dem nötigen Respekt und mit der gebotenen Vorsicht genutzt werden soll. Es gibt Untiefen und natürliche Hindernisse unter Wasser, die eine Gefahr darstellen. Insbesondere bei hoher Wasserführung gibt es auch starke Strömungen, die ein beachtliches Gefahrenpotenzial aufweisen können.

Zu beobachten ist, dass der Nutzungsdruck auf dem Rhein in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Die zuständigen Behörden gehen von einer Verdoppelung der Freizeitboote auf dem Rhein gegenüber vor zehn Jahren aus. Auch die Anzahl Schwimmerinnen und Schwimmer ist angestiegen. Mit der intensiveren Freizeitnutzung des Hochrheins ist leider auch die Wahrscheinlichkeit von Boots- und Badeunfällen grösser geworden. Umso wichtiger ist es, die Schwimmerinnen und Schwimmer und Bootsführerinnen und -führer immer wieder auf die Gefahren aufmerksam zu machen und an die Eigenverantwortung zu appellieren.

Die „Prävention“ ist eine Daueraufgabe, welche seit Jahren von den Polizeibehörden wahrgenommen wird. Diese Anstrengungen werden auch künftig intensiv weitergeführt. Auf die Sommersaison hin sind neue Präventionsmassnahmen geplant. So sind u.a. an einzelnen Standorten am Rheinufer gut sichtbare Transparente mit Verhaltenshinweisen vorgesehen. Auch die Kursschiffe der URh sollen als Informationsträger genutzt werden. Die Behörden sind überzeugt, dass diese Massnahmen auf alle Fälle Aufmerksamkeit auf sich ziehen werden. Dabei sind sie sich bewusst, dass die eine oder andere Präventionsmassnahme auch zu kontroversen Reaktionen führen kann und soll. Die geplanten Massnahmen werden schrittweise lanciert, um so eine wiederkehrende Wirkung zu erzielen.

Fahrwasserzeichen – starre Wiffen aus Eichenpfählen – sind für die Schifffahrt auf dem Rhein unverzichtbare Navigationshilfen. Die Kapitäne der Kursschiffe müssen aufgrund von Untiefen und Strömungsänderungen metergenau navigieren können, dies auch bei schlechten Sichtverhältnissen und in der Nacht. Die Navigationsgeräte in den Kursschiffen unterstützen die Kapitäne. Die Signale sind jedoch zeitverzögert.

Im Fliessgewässer Rhein kann die Sicherheit ohne Fahrwasserzeichen nicht gewährleisten werden. Auch die Kapitäne der Freizeitboote und die Schwimmer sind auf die Schifffahrtszeichen angewiesen. Die heute eingesetzten Wiffen mit den reflektierenden Signalen zeigen ihnen aus grosser Distanz die Fahrlinie der Kursschiffe an, sodass sie sich rechtzeitig aus der Gefahrenzone bewegen können. Die robusten Wiffen bewähren sich seit Jahrzehnten auch bei Hochwasser und trotz Treibgut (Seegras, Äste, Baumstämme). Sie bergen jedoch ein gewisses Gefahrenpotenzial für den Freizeitverkehr auf dem Fluss. Immer wieder kommt es meist aufgrund mangelnder Sorgfalt der Rheinnutzer zu gefährlichen Kollisionen.

Die Experten von Tiefbau Schaffhausen und der URh haben die Notwendigkeit jeder einzelnen Wiffe zwischen Schaffhausen und Eschenz neu beurteilt. In Abwägung der Risiken kommen die Experten zum Schluss, dass von den insgesamt fünfzig Wiffen voraussichtlich deren sechs entfernt werden können. Vier Wiffen, die Nummern 41, 71, 73 und 79, können ohne Begleitmassnahmen kurzfristig entfernt werden. Bei weiteren zwei Wiffen, den Nummern 47 und 53, müssen vorgängig noch Abklärungen zu Hindernissen am Grund (Findling oder Fels) gemacht werden, weshalb die Entfernung voraussichtlich erst im nächsten Winter erfolgen kann. Weiter plant Tiefbau Schaffhausen auf die Saison 2021 hin einen neuen Praxistest mit einer Boje mit ovaler Form zur besseren Stabilität. Der Bojentest ist über eine Dauer von mindestens zwei Saisons geplant, um die Praxistauglichkeit bei Nieder- und Hochwasser nachzuweisen. Die Behörden haben bereits in den vergangenen Jahren alternative Schifffahrtszeichen geprüft, unter anderem auch eine Wiffe mit Drehkörper. Die Versuche waren allerdings nicht erfolgreich. Entweder haben sich die Alternativen in der Praxis nicht bewährt oder sie führten zu anderen, mit Wiffen vergleichbaren Risiken.



Wiffen im Rhein

Die Schifffahrt auf dem Untersee und Rhein zwischen Konstanz und Schaffhausen und die entsprechende Signalisation der Schifffahrtsrinne sind zwischen der Schweiz und Deutschland mit einem Vertrag aus dem Jahr 1973 geregelt. Eine Übereinkunft betreffend die „Verbaakung“ der Wasserstrassen von Konstanz bis Schaffhausen aus dem Jahr 1878 regelt die Art und Weise der Schifffahrtszeichen. Gemäss dieser Übereinkunft übernimmt der Kanton Schaffhausen die „Verbaakung“ und den Unterhalt auf der gesamten Rheinstrecke und verwendet dazu „kräftige und leicht sichtbare Wiffen (Baaken)“. Die Kosten werden vom Land Baden-Württemberg, dem Kanton Thurgau und dem Kanton Schaffhausen zu je einem Drittel übernommen.
Eine Wiffe besteht aus einem Eichenpfahl, auf welchem ein grün-weisses, reflektierendes Signal (Schifffahrtszeichen D.2) montiert ist. Die grüne Seite markiert die Fahrrinne der Kursschiffe. Boote mit wenig Tiefgang wie z.B. Weidlinge oder Schlauchboote sollten auf der weissen Seite in Ufernähe fahren und einen Sicherheitsabstand zu den Wiffen halten.

Standorte der Wiffen, die kurzfristig entfernt werden (voraussichtlich Woche 17/2020):

• Nr. 41: Unterhalb z’Hose Stein am Rhein
• Nr. 71: Kapelle Obergailingen
• Nr. 73: Rheinsäge Diessenhofen
• Nr. 79: Rheinhölzle Büsingen

Standorte der Wiffen, die nach Abklärungen bzw. mit Begleitmassnahmen voraussichtlich im kommenden Winter entfernt werden:

• Nr. 47: Unterhalb Brücke Hemishofen, Findling ins tiefe Wasser versetzen
• Nr. 53: Oberhalb Rheinklingen, Felsbrocken ins tiefe Wasser versetzen


Vorgesehener Versuchsbojentyp (Abmessungen von L/B/H 140/70/260 cm, Farben werden angepasst, weiss-grünes und reflektierendes Signal wird angebracht)  

Verhaltensregeln

Schwimmerinnen und Schwimmer sowie Führerinnen und Führer von motorlosen Vergnügungsschiffen

• halten sich ausserhalb des markierten Fahrwassers (weisse Seite), im ufernahen Drittel des Flusses auf.
• achten auf genügend Abstand zu Fahrgast- bzw. Kursschiffen, Wiffen (Fahrwasserzeichen) und Brückenpfeilern.
• weichen in Diessenhofen, bei Annäherung eines Kursschiffes, auf die rechte Rheinseite (in Fliessrichtung, nahe ans deutsche Ufer, Gailinger-Seite) aus.
• meiden den Genuss alkoholischer Getränke.
• melden sich unverzüglich bei der Polizei, wenn sie nicht rechtzeitig am abgemachten Zielort eintreffen oder wenn sie nach einer Havarie ihr Schiff oder persönliche Effekten im Wasser zurücklassen müssen.
• achten auf geeigneten Sonnenschutz.

Freizeitkapitäne

• rekognoszieren bzw. erkunden frühzeitig unbekannte Flussabschnitte oder lassen sich von ortskundigen Personen beraten.
• setzen nur vorschriftsgemäss gekennzeichnete Schiffe ein (über 2.5 m Länge mit behördlich zugeteilten Kennzeichen, übrige mit Name, Adresse und Telefonnummer des Eigentümers).
• beladen ihre Boote nie über die angegebene Nutzlast hinaus.
• binden nie zwei oder gar mehrere Schiffe zusammen.
• sorgen dafür, dass Kinder und ungeübte Schwimmer immer eine passende Rettungsweste mit Kragen oder einen Rettungskragen tragen.
• bleiben auch beim Treibenlassen immer aufmerksam (mit offenen Augen und Ohren).
• weichen den bis zu 1.5 m hohen Grundwellen grossräumig aus.
• meiden mit ungenügend manövrierbaren Schwimmkörpern das fliessende Gewässer.
• achten darauf, dass für Flosse und für gewerbsmässig eingesetzte Schiffe/Rafts eine Bewilligung der zuständigen Schifffahrtsbehörde vorliegt.

Badende

• springen nie überhitzt ins Wasser und auch nie in trübe und unbekannte Gewässer.
• springen nicht von Brücken ins Wasser (Gefahr von herannahenden Schiffen oder im Wasser treibenden Gegenständen).
• tragen eine im Wasser gut auffallende Kopfbedeckung (Badekappe oder Sonnenhut).
• schwimmen nie unbefugt an Schiffe heran und hängen sich auch nicht daran.
• schwimmen nie alleine lange Strecken.
• verlassen das Wasser beim Aufziehen eines Gewitters.
• wie auch Sporttaucher meiden die Fahrlinie der Kursschifffahrt, enges Fahrwasser und die Nähe von Anlegestellen der Kursschifffahrt.

 

Quelle: Kanton Schaffhausen

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