Schweiz übernimmt EU-Bestimmungen zur Flug- und Luftsicherheit
VON belmedia Redaktion Flug News
Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz-EU wird am 8. Dezember den Weg für die Übernahme verschiedener EU-Bestimmungen durch die Schweiz frei machen. Dabei geht es um die Flug- und Luftsicherheit.
Die Übernahme erfolgt mit Wirkung zum 1. Februar 2017 und wird möglich, weil die Schweiz sich bereit erklärt hat, verschiedene EU-Regelungen zur Flug- und Luftsicherheit sowie zum Flugverkehrsmanagement in den Anhang des bestehenden Luftverkehrsabkommens aufzunehmen. Der Bundesrat hat am 2. Dezember eine entsprechende Entscheidung getroffen.
Leistungsfähigere Flugschreiber und bessere Ausbildung
Die wichtigsten Bestimmungen zielen zum einen darauf ab, die Leistungsfähigkeit der Flugschreiber zu erhöhen und die Bergung von Flugzeugen nach einem Unfall im Meer zu erleichtern. Weiter soll sichergestellt werden, dass die Position von Verkehrsflugzeugen jederzeit bekannt ist. Zum anderen werden neue Anforderungen an die Ausbildung, die Prüfungen und periodischen Nachprüfungen von Piloten festgelegt, die Flüge mittels Performance Based Navigation (PBN) durchführen.
Was die Prävention von Anschlägen gegen die Luftfahrt anbelangt, so werden Schweizer Inspektorinnen und Inspektoren aufgrund der neuen Regelung berechtigt, sich an den Sicherheitsinspektionsteams der Europäischen Kommission zu beteiligen.
Quelle:Der Bundesrat / Generalsekretariat UVEK / Bundesamt für Zivilluftfahrt
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