St.Gallen SG: Campieren im Sittertobel verboten

Wegen des Coronavirus kann in diesem Jahr das Openair St.Gallen nicht stattfinden. Aufgrund dessen wurde zu teils privaten Partys im Sittertobel aufgerufen.

Die Stadtpolizei St.Gallen weist darauf hin, dass dies die Sitterschutzverordnung verbietet. Die Polizei wird im Gelände präsent sein.

Aufgrund der Coronapandemie finden diverse Grossveranstaltungen nicht statt. Davon betroffen ist auch das Openair St.Gallen. Informationen zufolge sollen sich am kommenden Wochenende verschiedene Personen im Sittertobel treffen, um private Partys auf dem Festivalgelände zu feiern. Im Sittertobel gilt jedoch eine Schutzverordnung, welche es verbietet, jegliche Veranstaltungen durchzuführen oder zu campieren. Ausgenommen davon ist mit einer Sonderbewilligung das Openair St.Gallen.

Polizeipräsenz im Sittertobel

Da Personengruppen zu erwarten sind, wird die Stadtpolizei St.Gallen während des Wochenendes im Sittertobel präsent sein. Personen, welche anreisen und Partys durchführen oder gar campieren wollen, werden auf die Vorschriften hingewiesen und vom Gelände weggeschickt. Das Missachten der Regeln könnte im letzten Schritt eine Anzeige zur Folge haben.

Was erlaubt ist

Ein Spaziergang durch das Schutz- und Naherholungsgebiet ist jederzeit gestattet. Ebenso darf an den öffentlichen Grillplätzen grilliert werden. Das Sittertobel ist jedoch als Privatgrundstück zu betrachten, wobei nur die öffentlichen Wege genutzt werden dürfen. Campieren auf öffentlichem Grund ist generell verboten, auf Privatgrund braucht es die Einwilligung des Eigentümers. Da im Sittertobel die Schutzverordnung gilt, kann eine Einwilligung ohnehin nicht erteilt werden. Die Stadtpolizei St.Gallen bittet, sich an die Regeln zu halten.

 

Quelle: Stadtpolizei St.Gallen
Titelbild: Tudoran Andrei – shutterstock.com

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