Verspätungen bei Flug und Bahn: Was steht mir zu?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Haben internationale Züge oder Flüge Verspätung, steht Betroffenen in bestimmten Fällen das Recht auf Entschädigung zu. Wer innerhalb Europas eine Zugreise unternimmt, erhält bei Verspätungen in jedem Fall Geld zurück, auch dann, wenn die unpünktliche Abfahrt nicht durch Verschulden der Eisenbahngesellschaft, sondern durch höhere ­Gewalt – etwa plötzlich auftretende Unwetter oder Streiks – verursacht wurde. Während die Ursache der Unpünktlichkeit somit keine Rolle mehr spielt, hängt die Höhe des Erstattungsbetrages davon ab, wie sehr sich die Abfahrt verzögert. Verspätet sich ein internationaler Zug um mehr als 59 Minuten, erstatten die SBB einen Viertel des Fahrpreises, ab zwei Stunden Verspätung erhöht sich der Betrag auf 50%. Wenn also der TGV von Genf nach Paris 90 Minuten zu spät abfährt, erhält der Bahnkunde 25% des Ticketpreises zurück.

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