Tempo 30 und neuer Belag: Kanton plant Lärmschutz auf wichtiger Verkehrsachse

(Kriens LU). Nach einem Urteil des Bundesgerichts und einer umfassenden Neubeurteilung der Lärmsituation an der Luzernerstrasse in Kriens setzt der Kanton Luzern in Abstimmung mit der Stadt Kriens konkrete Massnahmen um.

Durch die Umsetzung einer Temporeduktion auf 30 km/h in einem Abschnitt und den Ersatz des Strassenbelags wird die Lebensqualität für die Anwohnenden nachhaltig verbessert.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Luzernerstrasse in Kriens.
  • Temporeduktion: Tempo 30 auf rund 780 Metern von der Bushaltestelle Schachenstrasse bis zur Busschleife vorgesehen.
  • Parallelachse: Auch auf der Schachen-/Amlehn-/Langsägestrasse wird Tempo 30 umgesetzt, um Ausweichverkehr zu verhindern und die Veloachse zu stärken.
  • Strassenbelag: Auf der Kantonsstrasse ist ein lärmarmer Belag des Typs SDA4 vorgesehen.
  • Verfahren: Die Temporeduktion auf der Luzernerstrasse wird in den nächsten Wochen publiziert.
  • Langfristige Planung: Eine erste Informationsveranstaltung zur Weiterentwicklung der Luzernerstrasse im Stadtkern findet im Januar 2027 statt.

Die Lärmsituation an der Luzernerstrasse in Kriens war in den vergangenen Jahren Gegenstand intensiver Diskussionen und eines langjährigen Rechtsverfahrens. Ein Entscheid des Bundesgerichts vom 9. März 2023 führte dazu, dass die Praxis für den Strassenlärmschutz neu beurteilt werden musste: Lärmschutz ist seither eine Daueraufgabe. In diesem Zusammenhang wurde auf dem Abschnitt Kupferhammer bis zur Busschleife ein Lärmnachsanierungsprojekt ausgearbeitet und Tempo 30 von Amtes wegen geprüft.

Nach einer detaillierten Prüfung aller Varianten und einer erneuten, BAFU-konformen Verifizierung der Messresultate sieht der Kanton Luzern vor, zwei Massnahmen an der Quelle umzusetzen: Als erste Massnahme soll auf dem rund 780 Meter langen Abschnitt von der Bushaltestelle Schachenstrasse bis zur Busschleife die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden. Ziel der Massnahme ist es, sowohl die Lärmemissionen zu senken als auch die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Diese Massnahme wird in den nächsten Wochen publiziert. Gleichzeitig wird in Abstimmung und auf Antrag der Stadt Kriens auch auf der Parallelachse Schachen-/Amlehn-/Langsägestrasse Tempo 30 umgesetzt, um Ausweichverkehr zu verhindern und die Veloachse zu stärken. Als weitere Massnahme des Lärmnachsanierungsprojekts soll auf der Kantonsstrasse der Strassenbelag durch einen lärmarmen Belag des Typs SDA4 ersetzt werden.

Langfristige Planungen im Stadtkern Kriens

Mit dem Lärmnachsanierungsprojekt setzt der Kanton Luzern wirkungsvolle Massnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner um. Wie sich die Luzernerstrasse im Stadtkern von Kriens langfristig weiterentwickeln soll, erarbeiten der Kanton Luzern und die Stadt Kriens in einem gemeinsamen Prozess, der vor Kurzem gestartet ist. Eine erste Informationsveranstaltung für die Bevölkerung findet im Januar 2027 statt.

Lärmsanierung als Daueraufgabe

Aufgrund eines Bundesgerichtsurteils hat der Kanton Luzern seine Praxis der Lärmsanierungen an Kantonsstrassen überprüft. Grundsätzlich erfolgen Lärmsanierungen weiterhin dann, wenn eine Strasseninfrastruktur im Zusammenhang mit anderen Projekten aus- oder umgebaut wird. So werden Ressourcen geschont, und Baustellen können koordiniert werden. Lärmsanierung als Daueraufgabe zu verstehen, bedeutet aber, dass bei Bedarf auch unabhängige Lärmnachsanierungsprojekte durchgeführt werden. Wann und auf welchen Abschnitten ein Lärmnachsanierungsprojekt durchgeführt wird, ist abhängig von der Anzahl Personen, die von einem überschrittenen Lärmgrenzwert betroffen sind, vom Alter der Erstsanierung sowie von möglichen Synergien mit dem kürzlich verabschiedeten Programm Gesamtmobilität. Darin sind die Strassenvorhaben der nächsten Jahre festgelegt.

 

Quelle: Kanton Luzern
Bildquelle: Symbolbild © Oualiid/Shutterstock.com


Polizei.news informiert | Strassenlärm reduzieren

Leiser unterwegs: Wie Tempo, Strassenoberfläche und Fahrweise zusammenwirken

Strassenlärm entsteht durch den Antrieb und durch den Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn. Deshalb können sowohl die Geschwindigkeit als auch die Beschaffenheit des Belags den Geräuschpegel beeinflussen. Zusätzlich trägt eine gleichmässige, rücksichtsvolle Fahrweise zur Lärmvermeidung bei.

1. Weniger Tempo vermindert auch störende Lärmspitzen

Nach Angaben des Bundesamts für Umwelt kann eine Reduktion von Tempo 50 auf Tempo 30 den durchschnittlichen Schallpegel auf herkömmlichen Belägen um rund drei Dezibel senken. Die tatsächliche Wirkung hängt unter anderem vom Verkehr und der Fahrweise ab. Besonders nachts können leisere einzelne Vorbeifahrten die Belastung vermindern.

Neben dem Lärmschutz spielt die Verkehrssicherheit eine Rolle.

2. Lärmarme Beläge setzen beim Rollgeräusch an

Oberflächenstruktur und Hohlräume eines Belags beeinflussen, wie viel Lärm beim Abrollen der Reifen entsteht. Lärmarme Strassenbeläge reduzieren diese Geräusche direkt an der Quelle. Ihre Wirkung hängt unter anderem vom Aufbau, vom Zustand und vom Alter des Belags ab.

Die Wirkungen von Temporeduktion und Belag lassen sich nicht einfach vollständig zusammenzählen: Ist das Rollgeräusch bereits durch einen leisen Belag vermindert, fällt die zusätzliche Wirkung der Temporeduktion geringer aus. Wie beide Instrumente in der kantonalen Planung berücksichtigt werden, beschreibt der Hintergrundbeitrag Tempo 30 auf Kantonsstrassen am Beispiel des Kantons Thurgau.

3. Gleichmässig fahren und unnötigen Motorenlärm vermeiden

Vorausschauendes Fahren hilft, unnötiges Bremsen und erneutes Beschleunigen zu vermeiden. Verzichten Sie auf unnötig hohe Drehzahlen und lautes Hochdrehen des Motors. Gerade bei niedriger Geschwindigkeit kann das Antriebsgeräusch eine wichtige Lärmquelle sein.

Gut zu wissen: Eine Verringerung um drei Dezibel entspricht akustisch ungefähr einer Halbierung der Verkehrsmenge bei ansonsten gleichen Bedingungen. Das bedeutet nicht, dass der Lärm subjektiv als halb so laut wahrgenommen wird.

Praktischer Tipp: Achten Sie beim nächsten Reifenkauf neben den Sicherheitsmerkmalen auch auf das ausgewiesene externe Rollgeräusch. Die Reifenetikette informiert über den Geräuschwert und ermöglicht den Vergleich geeigneter Modelle.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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