Unterwegs in der Schweiz mit einem im Ausland gemieteten Wohnmobil

Die COVID-19-Pandemie hat Auswirkungen auf das Reiseverhalten. Campieren erfreut sich zunehmender Beliebtheit.

Das Online-Angebot an Wohnmobilen wächst stetig. Wenn in der Schweiz wohnhafte Personen ein solches Fahrzeug im Ausland mieten, müssen sie für Fahrten im Inland bestimmte Zollformalitäten erfüllen.

Dazu einige Tipps von der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV):

Campieren ist eine beliebte Reiseform geworden, Reisen im Wohnmobil stehen hoch im Kurs. Im Ausland ein Wohnmobil zu mieten, kann in gewissen Fällen attraktiv sein. Die Angebote stammen entweder von offiziellen Vermietungsunternehmen oder von Privaten. Es ist jedoch nicht in allen Fällen erlaubt, mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug in der Schweiz unterwegs zu sein und bei der Einreise in die Schweiz müssen bestimmte Zollabfertigungsformalitäten erfüllt werden.

Vorübergehende Verwendung

Nach Schweizer Zollrecht ist es zulässig, in der Schweiz mit Fahrzeugen zu fahren, die im Ausland bei einem Vermietungsunternehmen gemietet wurden, sofern sie für private Zwecke benutzt werden. Die Verwendung ist jedoch zeitlich begrenzt.

Dazu muss bei der Einreise in die Schweiz an einem besetzten Grenzübergang während der Öffnungszeiten im Reiseverkehr ein Vormerkschein für das Fahrzeug beantragt werden. Mit dem Vormerkschein haben die Interessierten nachher 8 Tage Zeit – ab Beginn des Mietvertrags gerechnet – mit dem Fahrzeug in der Schweiz zu reisen. Danach muss es wieder ausgeführt oder in einer Schweizer Filiale des Vermietungsunternehmens zurückgegeben werden. Die Ausstellung des Vormerkscheins ist kostenlos. Die Nichteinhaltung der festgesetzten Wiederausfuhrfrist zieht den Nachbezug von Einfuhrabgaben und die Einleitung eines Zollstrafverfahrens gegen den fehlbaren Fahrzeugführer oder die fehlbare Fahrzeugführerin nach sich.

Vermietung unter Privaten

Es gibt Internet-Plattformen, auf denen im Ausland ansässige Privatpersonen ihre Wohnmobile zur Miete ausschreiben. Die Einreise in die Schweiz mit einem solchen im Ausland immatrikulierten Fahrzeug ist jedoch nicht zulässig, selbst wenn es zu privaten Zwecken verwendet wird.

 

Quelle: EZV
Titelbild: TSV-art – shutterstock.com

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