Verbesserung des schweizerischen Bahnsystems geplant

Eines der Ziele des Bundesrates ist es, das schweizerische Bahnsystem weiter zu stärken. Aus diesem Anlass hat er die Botschaft zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) zu Handen des Parlaments verabschiedet.

OBI bringt mehr Transparenz, reduziert das Diskriminierungspotenzial, erhöht die Effizienz und trägt so zur langfristigen Verbesserung des Systems bei. Die Vorlage will zudem die Rechte der Passagiere stärken.

Die schweizerischen Bahnunternehmen sind in der Regel als integrierte Bahnen organisiert, welche sowohl die Bahn-Infrastruktur als auch den Personen- und teils den Güterverkehr betreiben.

Die Infrastruktur ist zwar rechnerisch und organisatorisch von den Verkehrssparten getrennt, bleibt aber in der Gesamtverantwortung der Bahnunternehmen. Dies birgt in einem Umfeld, wo immer mehr Bahnunternehmen auf fremden Netzen verkehren, ein gewisses Diskriminierungspotenzial.

Gestützt auf die Arbeiten einer unabhängigen Expertengruppe schlägt der Bundesrat Anpassungen vor, um das Bahnsystem weiterzuentwickeln und alle Eisenbahnverkehrsunternehmen beim Zugang zur Bahninfrastruktur gleich zu behandeln.

Die Trennung von Verkehr und Infrastruktur erachtet der Bundesrat aber als nicht notwendig und nachteilig für das gut funktionierende System des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz.

Diskriminierung vermeiden

Mit der Vorlage sind folgende Änderungen vorgesehen:

  • Die Trassenvergabestelle, die von den drei grossen Normalspurbahnen (SBB, BLS und SOB) sowie vom Verband öffentlicher Verkehr (VöV) getragen wird, soll in eine unabhängige Anstalt des Bundes überführt und mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet werden.
  • Sie soll neu die Verantwortung für die Erstellung des Fahrplans für den öffentlichen Verkehr in der Schweiz erhalten. Mit der Erarbeitung der Fahrplan-Grundlage wird sie die SBB-Division Infrastruktur beauftragen.
  • Für Systemführerschaften, welche beispielsweise die SBB beim Zugbeeinflussungssystem ETCS für die Normalspurbahnen oder die Rhätische Bahn bei der Zugsicherung der Meterspurbahnen innehat, soll eine klare gesetzliche Basis geschaffen werden. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) kann für derartige Aufträge künftig Systemführungsverträge abschliessen. Damit werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten geklärt und die Transparenz erhöht.
  • Der Bundesrat will den Eisenbahnverkehrsunternehmen bei der Fahrplan- und Investitionsplanung der Infrastrukturbetreiber ein Mitwirkungsrecht einräumen. Die Betreiber der Bahninfrastruktur sollen verpflichtet werden, ihre Investitionspläne periodisch zu publizieren und die Eisenbahnverkehrsunternehmen anzuhören. Hingegen wird darauf verzichtet, dass die beiden international tätigen Bahnunternehmen SBB und BLS gesetzlich verpflichtet werden, in eine Holding-Struktur umgewandelt zu werden.
  • Die Schiedskommission für den Eisenbahnverkehr (SKE) soll – wie die Trassenvergabestelle – weitere Kompetenzen im Bereich Überwachung und Prüfung erhalten. Eine neue gesetzliche Grundlage ermöglicht es ihr, sich die notwendigen Daten zur Marktüberwachung zu beschaffen. Die SKE wird zudem Beschwerdeinstanz für Fragen zur Systemführerschaft und zu den Mitwirkungsrechten. Überdies soll sie analog zu anderen Regulatoren in RailCom umbenannt werden.

Gestärkte Rechte der Reisenden

Ebenfalls zur OBI-Vorlage gehören Bestimmungen zu den Passagierrechten. Der Bundesrat will die Rechte der Reisenden im öffentlichen Verkehr stärken und, soweit dies sinnvoll ist, an die in Europa üblichen Standards angleichen.

Bei Verspätungen erhalten die Reisenden mehr Rechte. Bei grossen Verspätungen wird in gewissen Fällen zudem eine Entschädigungspflicht geschaffen. Die Verkehrsunternehmen sollen verpflichtet werden, die Reisenden über Verspätungen oder Ausfälle und ihre Rechte zu informieren. Die Änderungen werden auf Verordnungsstufe vom Bundesrat konkretisiert werden.

 

Artikel von: Der Bundesrat, Bundesamt für Verkehr, Generalsekretariat UVEK
Artikelbild: © vichie81 – shutterstock.com

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