Vorsicht vor Einbrechern in der Reisezeit

Am 11. Juli 2016 beginnen in vielen Teilen des Kantons wieder die Sommerferien. Dann werden viele Solothurner wie jedes Jahr auf Reisen gehen und die schönste Zeit des Jahres fern der Heimat geniessen.

Leider erlebt mancher bei der Rückkehr eine böse Überraschung. Denn auch Einbrecher wissen die Reisezeit zu nutzen und werden dann besonders aktiv.

Nützliche Tipps gegen Einbrecher

Die Kantonspolizei Solothurn mahnt daher zur Vorsicht und gibt einige nützliche Tipps, um bei längerer Abwesenheit Einbrechern vorzubeugen. Hier ein Überblick:

  • Stellen Sie sicher, dass Türen und Fenster immer geschlossen sind, wenn Sie nicht zu Hause sind. Auch in Garagen und Nebenräumen.
  • Vermitteln Sie den Eindruck, dass Sie zu Hause sind. In der Regel scheuen Einbrecher das Licht. Gute Dienst leisten Bewegungsmelder, welche beim Betreten des Grundstückes eine Lichtquelle aktivieren und signalisieren Sie zusätzlich Anwesenheit mit Zeitschaltuhren. Verhindern Sie zudem, wenn möglich, den direkten Einblick in den Wohnbereich.
  • Kommunizieren Sie Ihre Abwesenheit nicht durch Notizen an der Eingangstüre, durch Abwesenheitsnachrichten auf dem Anrufbeantworter oder Statusmeldungen und Ferienfotos via „Facebook“ und „Twitter“. Auch überfüllte Briefkästen deuten auf Ferienabwesenheit hin.
  • Suchen Sie Nachbarschaftshilfe! Orientieren Sie diese, wenn Sie in die Ferien reisen. Offerieren Sie Ihren Autoabstellplatz. Dies signalisiert Anwesenheit.
  • Schlüsselverstecke unter Türvorlegern, im Milchkasten, im Blumentopf oder an einem sonst leicht zugänglichen Ort kennen auch die Einbrecher.
  • Ersetzen Sie alte Fenstergriffe durch solche, die abschliessbar sind – nur eine kleine Investition und die Montage benötigt keinen Handwerker.


Last but not least gilt: Benachrichtigen Sie lieber einmal zu viel als zu wenig die Polizei, besonders wenn

  • sich unbekannte Personen, auch tagsüber, in verdächtiger Weise bei Ihrem Haus, in der Nachbarschaft oder im Quartier aufhalten;
  • sich Fahrzeuge (besonders mit ausländischen Kontrollschildern) auffällig langsam durch Ihr Quartier bewegen oder parkiert sind;
  • unüblicher Lärm oder Geräusche in Ihrem Haus oder aus der Nachbarschaft hörbar sind (z.B. einmaliges kurzes Glasklirren).

 

Artikel von: Polizei Kanton Solothurn
Artikelbild: © Ricardo Reitmeyer – shutterstock.com

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