Wieder kein dauerhafter MwSt-Sondersatz für Hotels

Seit 20 Jahren gilt in der Schweiz für die Mehrwertsteuer bei Hotels ein Provisorium. Beherbergungsbetriebe zahlen nur einen ermäßigten Sondersatz von 3.8 Prozent, die Regelung wird turnusmäßig alle vier Jahr verlängert. Aktuell hat die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) wieder den Weg der befristeten Verlängerung beschritten.

hotelleriesuisse bedauert als Dachvereinigung des Schweizer Hotel- und Beherbergungsgewerbes diese Entscheidung, man hatte auf eine Dauerregelung gehofft. Diese war u.a. durch eine parlamentarische Initiative des Schweizer Tourismuspräsidenten de Buman gefordert worden. Jetzt sieht die Vereinigung die Planungssicherheit ihrer Mitglieder gefährdet.

Zwanzigjähriges Provisorium

Die seit 20 Jahren bestehende provisorische Regelung verhindere eine langfristige Planung in der Beherbergungsbranche, da das Parlament alle vier Jahre über den Sondersatz neu befinden müsse. Die definitive gesetzliche Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen von 3.8 Prozent hätte für die Schweiz konstante und gleiche Rahmenbedingungen im internationalen Wettbewerb gegenüber den europäischen Nachbarn geschaffen und so einen wichtigen Beitrag zur Exportförderung für Tourismusleistungen geleistet.

25 von 28 europäischen Ländern wendeten bereits ein solches System für die Beherbergungsbranche an. Da der provisorische Sondersatz in der Schweiz schon seit 1996 bestehe, entstünden auch keine Steuerausfälle. Durch das Nein der ständerätlichen Kommission geht das Thema zurück an die nationalrätliche Kommission, die nun mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs beginnen muss. hotelleriesuisse erwartet vom Parlament, dass es den Mehrwertsteuer-Sondersatz für die Beherbergungsbranche in naher Zukunft endgültig festlegt.

Dauerhafte Verankerung im Mehrwertsteuergesetz

Weiter erklärt die Vereinigung: „Seit 20 Jahren verlängert das Parlament den befristeten Sondersatz für Beherbergungsleistungen um weitere vier Jahre. Die touristischen Organisationen haben sich seit jeher dafür eingesetzt, den Sondersatz von 3.8 Prozent definitiv im Mehrwertsteuergesetz zu verankern. Nationalrat Dominique de Buman, Präsident des Schweizer Tourismusverbandes (STV), hatte erst im März 2015 eine parlamentarische Initiative dafür eingereicht.“

 

Artikel von: hotelleriesuisse
Artikelbild: © Aleksei Potov – shutterstock.com

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