Sprechen Sie Katalogisch? Was Bezeichnungen im Reisekatalog bedeuten

Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass die Formulierungen in Reisekatalogen nicht immer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. In blumiger Sprache wird den Gästen etwas vorgegaukelt, das mit der Realität am Ferienort nur sehr wenig zu tun hat. Doch wenn Sie die Geheimsprache kennen, können Sie böse Überraschungen durchaus vermeiden.

Genaue Ortsbeschreibungen sind oft eher der Fantasie entsprungen

Wenn Sie in der Beschreibung Ihres Hotels die Angabe „idyllische Randlage“ finden, sollten Sie Skepsis an den Tag legen. Denn diese Formulierung heisst eher, dass Sie von keiner ausgebauten Infrastruktur ausgehen können. Unter Umständen sind Sie dann zwar genau richtig, wenn Sie einfach nur Erholung suchen, doch der Weg zur nächsten Partymeile kann durchaus länger ausfallen.

Wird Ihnen in der Beschreibung ein Mietwagen empfohlen, könnte es sein, dass sich Ihre zukünftige Unterkunft im Reiseland als sehr abgelegen herausstellt. Dafür geniessen Sie dort vielleicht Natur pur und landestypische Fauna und Flora. Wenn Sie sich dann für die Buchung eines Mietwagens entschliessen, sollten Sie vor allem in südlichen Reiseländern auf eine ausreichende Parkmöglichkeit achten, die bestenfalls auch noch gesichert oder bewacht wird.

Auch die Sache mit dem Meerblick ist so eine diffizile Angelegenheit. Verlassen Sie sich nicht darauf, nur wenige Minuten Weg zum Wasser zu haben, wenn Sie die Angabe „direkt am Meer“ finden. Hinter dieser Geheimsprache kann sich nämlich durchaus eine unangenehme Überraschung offenbaren. Vor allem dann, wenn es sich bei der Lage um eine Steilküste handelt, die Sie erst mal zu Fuss und mit Handtuch und Sonnenöl ausgestattet überwinden müssen, um zum Strand zu kommen.


Formulierungen in Reisekatalogen entsprechen den tatsächlichen Gegebenheiten nicht immer. (Bild: auremar / Shutterstock.com)


Sie möchten aus Ihrem Zimmer im Hotel einen Ausblick direkt aufs Meer geniessen? Dann verlassen Sie sich besser nicht auf die Angabe „Meerblick“, denn diese ist noch längst keine Garantie, dass dieses sich auch tatsächlich direkt vor Ihren Augen befindet. Besonders ärgerlich ist es auch, wenn Sie sich auf Entfernungen verlassen. Steht in der Hotelbeschreibung etwa „100 Meter bis zum Meer“, so ist das keine Garantie dafür, dass Sie dort auch tatsächlich einen Strand vorfinden. Dieser kann ohne Weiteres etwas abgelegener oder sogar im Nachbarort zu finden sein.

Beachten Sie die von Hoteliers verwendete Geheimsprache vor allem, wenn es um die Wahl der Hotelanlage geht. Ein modernes Haus meint oft nur die Existenz eines Fahrstuhles, der Sie in die einzelnen Stockwerke bringt. Vorsicht ist auch geboten, wenn es um eine zweckmässig eingerichtete Unterkunft geht. Hier können Sie tatsächlich oft nicht mehr als ein Bett erwarten, von einer gemütlichen Sitzgruppe oder einem Kleiderschrank fehlt oft jede Spur.

Wichtige Informationen enthält die Angabe „ruhige Lage“ bzw. das Gegenteil, also „zentrale Lage“. Dies kann nämlich bedeuten, dass sich Ihre zukünftige Unterkunft am Ferienort direkt auf der Partymeile befindet oder aber sogar unmittelbar in der Einflugschneise des Flughafens liegt. Sie profitieren zwar in diesem Fall von einem kurzen Transfer, doch die dauernde Lärmbelästigung dürfte ein schwerwiegenderes Problem darstellen.



Nicht jede Angabe beinhaltet versteckte Signale

Es gilt also in jedem Fall, bei der Auswahl Ihres Feriendomizils genau hinzusehen und etwaige Formulierungen genau unter die Lupe zu nehmen. Abhilfe kann auch schaffen, wenn Sie sich auf den Bewertungsportalen im Netz umsehen. Hier finden Sie meist Einträge von Gästen, die bereits vor Ort waren. Sofern Sie sich darauf verlassen können, dass diese Informationen tatsächlich von Touristen stammen und nicht immer nur positiv sind, bilden diese Portale eine gute Unterstützung und tragen dazu bei, bei der Hotelwahl auf Nummer sicher zu gehen.

Ein guter Ratschlag ist auch, sich direkt beim Reiseveranstalter oder beim ansässigen Tourismusbüro zu erkundigen. Diese Stellen sind zwar in den meisten Fällen nicht ganz objektiv, doch sollten sie aus eigenem Interesse angesichts drohender Reklamationen keine schlechten Empfehlungen abgeben. Schliesslich hätten sie in der Folge nicht nur mit vermehrten Aufwand und möglicherweise einer Entschädigungszahlung zu kämpfen, sondern könnten auch sicher sein, dass Sie als Kunde dort nie wieder eine Reise buchen.

Damit Sie auf Nummer sicher gehen, sollten Sie sich Empfehlungen und Informationen über die Reisedestination sowie die Unterkunft am besten schriftlich bestätigen lassen. Denn sollte der Inhalt nicht der Realität entsprechen, haben Sie etwas in der Hand, um etwaige Ersatzforderungen geltend machen zu können. Dazu sollten Sie vor Ort auch Fotos von den Missständen machen, egal ob dies die Baustelle am Pool ist oder der lange Weg zum Strand. Auch diese sind für eine spätere Reklamation nicht nur notwendig, sondern können sie wesentlich zu Ihren Gunsten beeinflussen.

 

Oberstes Bild: Es ist wichtig, die versteckten Formulierungen der üblichen Katalogsprache genau zu kennen. (© graletta / Shutterstock.com)

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