26 Juni 2019

Kanton AG: Anpassungen der Verordnung über die Schifffahrt beschlossen

Der Regierungsrat hat verschiedene Anpassungen der kantonalen Verordnung über die Schifffahrt beschlossen. Unter anderem werden die Ausnahmen vom Verbot von diversen Wassersportarten sowie das Schifffahrtverbot auf den kantonalen Gewässern teilweise neu geregelt und präzisiert. Die wertvollen Pfahlbauten im Hallwilersee werden besser geschützt, auf dem Aabach wird auf Antrag der betroffenen Gemeinden auf einem kurzen Abschnitt ein zeitweises Fahrverbot verhängt. Die Anpassungen treten am 1. Juli 2019 in Kraft.

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