Streiks belasten Flugreisende in der Osterzeit zusätzlich

Nach dem deutschen Fluglotsenmangel und den Ausfällen der Boeing 737 Max kommen weitere Belastungen auf Flugreisende in der Osterzeit zu: Als unerfreuliche Osterüberraschungen wurden unlängst mehrere Streiks bei Fluggesellschaften oder an Flughäfen angekündigt. Vor allem Italienreisende und Spanienurlauber sind über die Osterferien davon betroffen.

Die vielen Reisenden in der Osterzeit – ob in den Urlaub oder über die Feiertage zur Familie – führen zu einer höheren Belastung des Flugbetriebs als gewöhnlich. Allein dadurch kommt es zu Verzögerungen. Die Probleme werden aber durch die Streiks noch weiter verschärft. In Hamburg drohen vor Ostern Warnstreiks des Bodenpersonals, die zu Verspätungen und Flugausfällen führen könnten.

In Spanien sieht die Lage nicht besser aus: Nachdem das Sicherheitspersonal des Madrider Airports bereits am Freitag in einen unbefristeten Streik getreten ist, legen diese Woche auch die Mitarbeiter der Regionalfluggesellschaft Air Nostrum landesweit die Arbeit nieder. Das Bodenpersonal zweier spanischer Gewerkschaften plant zudem jeweils einen eintägigen Streik am 21. und 24. April. Nach spanischem Recht müssen sich die Gewerkschaften zwar an die Aufrechterhaltung eines Mindestbetriebes halten, ihr Streik würde aber dennoch tausende Reisende treffen und hunderte von Flügen beeinträchtigen. Schätzungen zufolge droht bis zu fünf Millionen Urlaubern aus ganz Europa zu Ostern ein Flugchaos. Die spanische Regierung versucht, mithilfe von Schlichtungsmassnahmen diese Auswirkungen noch abzuwenden.

Mit Italien ist ein weiteres beliebtes Urlaubsland aktuell von Streikmassnahmen betroffen. Am 13. April legten die Mitarbeiter von Alitalia für 24 Stunden ihre Arbeit nieder. Einige Mitarbeiter italienischer Flughäfen werden am 03. Mai ebenfalls ihre Arbeit einstellen.

„Reisende sollten sich bei angekündigten Streiks über die möglichen Störungen im Klaren sein und die Situation online verfolgen. Um zumindest etwas Planungssicherheit zu bekommen, hilft es, die Aktualisierungen von Flughäfen und Fluggesellschaften zu verfolgen“, so Lukas Rasciauskas, CEO von Skycop.

Gemäss der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sind Streiks des Flughafenpersonals generell ein aussergewöhnlicher Umstand, der ausserhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt, sodass normalerweise keine Entschädigung gefordert werden kann. „Aber auch während dieser Art von Flugstörungen haben die Passagiere Rechte: Die Fluggesellschaften müssen sich um ihre Kunden kümmern. Falls die Störung nicht durch einen Streik, sondern durch ein technisches, personelles oder organisatorisches Problem verursacht wird, haben die Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung“, so Rasciauskas.

 

Quelle: WORDUP PR / Skycop
Titelbild: Flughafen Hamburg © telesniuk – shutterstock.com

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