Drohender Vulkanausbruch auf Bali: So verhalten sich Touristen richtig

Der Mount Agung hält Bali in Atem. Die Warnstufe eines drohenden Vulkanausbruchs wurde wieder auf die höchste Gefahrenstufe vier angehoben. Der Vulkan spuckt seit einigen Tagen Asche und vereinzelt auch Lava. Die Rauchsäule über dem Mount Agung ist bis zu vier Kilometer hoch und beeinträchtigt den Flugverkehr.

Nach aktueller Schätzung dürften sich ca. 250 Schweizerinnen und Schweizer auf Bali befinden. Die ETI Einsatzzentrale leistete bisher in 25 Fällen Hilfe für eine vorzeitige Rückreise, Verlängerung des Aufenthalts, Änderung der Reiseroute oder Annullationen. Der Flughafen Denpasar bleibt mindestens bis zum 29. November 07.00 (Lokalzeit) geschlossen. An die 100’000 Menschen in Bali müssen wegen des drohenden Vulkanausbruchs evakuiert werden. Die Sperrzone rund um den Mount Agung wurde auf 10 Kilometer ausgedehnt.

Balis Notfallplan

Balis Behörden trifft der bevorstehende Ausbruch nicht unvorbereitet. Es gibt einen Notfallplan. Dieser sieht rund 100 Busse vor, die Touristen vom Flughafen Denpasar zu den Anlegestellen der Fähren transportieren sollen. Dies ist die einzige Möglichkeit, wie Touristen Bali ohne Flugzeug verlassen können. Gestrandete Touristen sollen mit den Fähren nach Java gebracht werden und von dort auf dem Landweg zu den nächstgelegenen Flughäfen reisen.

Wie verhalte ich mich richtig?

  • Informieren Sie sich laufend über die neusten Entwicklungen und die Anweisungen der Behörden im Radio, TV, Internet und auf Social Media Plattformen.
  • Befolgen Sie dringend die Anweisungen der lokalen Behörden.
  • Beobachten Sie die Entwicklung aktiv und prüfen Sie die Verfügbarkeiten der Flughäfen sowie die Angebote Ihrer Airline.
  • Bei Annullierung des Fluges mit der Airline oder dem Reiseanbieter Kontakt aufnehmen (Hotline, E-Mail, Telefon) und sich über den weiteren Verlauf informieren.
  • Keine Flugumbuchungen auf eigene Faust vornehmen.
  • Wer eine Reiseversicherung abgeschlossen hat und auf Bali gestrandet ist, sollte sich umgehend mit dieser in Verbindung setzen. Es gilt abzuklären, welche Leistungen gedeckt sind.
  • Betroffene TCS Mitglieder können sich rund um die Uhr an die ETI Einsatzzentrale wenden: 058/ 827 22 20.

Rechtliche Situation

  • Ein Vulkanausbruch gilt als Naturkatastrophe bzw. wird als höhere Gewalt eingestuft. Wird ein Flughafen oder gar der gesamte Luftraum geschlossen, sind Airlines von ihrer Schadenersatzpflicht entlastet. Sie sind jedoch verpflichtet ihre Passagiere zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu transportieren.
  • Die meisten Airlines bieten in solchen Fällen in der Regel kostenlose Umbuchungen/Stornierungen oder auch den Bus- oder Fährentransporte zu einem alternativen Flughafen an und helfen ihren
  • Kunden bei der Buchung von Hotels und der Suche nach alternativen Unterkünften.

 

Quelle: Touring Club Schweiz
Artikelbild: Symbolbild © Putu Artana – shutterstock.com

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