Ein Reisebüro oder eine Reiseagentur in der Schweiz gründen – das gilt es zu beachten

Bei einer Firmengründung in der Schweiz gibt es einiges zu beachten.

Wer zum Beispiel ein Reisebüro ins Leben rufen will, braucht ein zuverlässiges Team von Firmenbildungsexperten in der Schweiz, die Kontakte knüpfen und alle wichtigen Schritte übernehmen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Arten von Unternehmen in der Schweiz wie zu gründen sind. Zudem wird aufgezeigt, welche Nachweise für die Eintragung im Handelsregister vorgelegt werden müssen.

Erste Schritte zur Unternehmensgründung

Am Anfang stehen stets die Entwicklung einer Geschäftsidee und die Ermittlung der möglichen Nachfrage nach den eigenen Produkten oder Dienstleistungen. Für die Anmeldung selbst muss man die Statuten ausarbeiten, Sonderformblätter für den Hauptsitz ausfüllen sowie beglaubigte Passkopien und Unterschriftenproben vorlegen. Im Anschluss kann ein Bankkonto eingerichtet und die Buchhaltung personell besetzt werden. Diese ersten Schritte der Unternehmensgründung müssen von einem anerkannten Notar begleitet sein.



Welche Arten von Unternehmen gibt es?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zählt zu den häufigsten Unternehmensformen in der Schweiz. Für ihre Gründung braucht man mindestens zwei Gesellschafter mit einem Investitionskapital von mindestens 20.000 CHF. Die Geschäftsführer einer GmbH müssen ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Für die Gründung einer Aktiengesellschaft benötigt man in der Schweiz mindestens drei Aktionäre, die Anteile von insgesamt 100.000 CHF am Unternehmen halten. Die Haftung ist mit der Höhe des jeweils eingebrachten Kapitalbetrags identisch. Es müssen als Entscheidungsgremien ein Vorstand, ein Aufsichtsrat und eine Hauptversammlung der Aktionäre eingerichtet werden. Der Manager einer Aktiengesellschaft muss zugleich Anteilseigner des Unternehmens und Schweizer Bürger sein.

Kommandit- und Handelsgesellschaften

Eine besonders unbürokratische Form der Unternehmensgründung ist die Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung. Im Unterschied zur GmbH handelt es sich um eine Einzelfirma, die in vollem Umfang haftungspflichtig ist. Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestkapital. Eine Eintragung im Handelsregister ist erst ab einem Jahresumsatz von über 100.000 CHF erforderlich. Offene Handelsgesellschaften haben hingegen mindestens zwei Mitglieder.

Auch hier gibt es weder ein Mindestkapital noch eine Haftungsbeschränkung. Alles Weitere wird durch eine Partnerschaftsvereinbarung geregelt. Dies gilt zum Beispiel für die Kontrolle des Managements durch die Partnerschaftsteilhaber. Eine Kommanditgesellschaft besteht in der Schweiz aus einem Geschäftsführer und mindestens einem Kommanditist. Während der Geschäftsführer die volle Haftung übernimmt, haftet der Kommanditist für das von ihm eingebrachte Kapital.

Hier die Schweizer Unternehmensformen auf einen Blick:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Aktiengesellschaft
  • Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung
  • Handelsgesellschaft
  • Kommanditgesellschaft

Das Eintragungsverfahren

Für die Eintragung eines Unternehmens beim Handelsregister müssen die folgenden Dinge nachgewiesen werden: der Name des Unternehmens, der Sitz, ein Bankkonto und die Statuten. Bei haftungsrelevanten Unternehmensformen muss ausserdem das Mindestkapital angezahlt werden. Dies sind bei einer Aktiengesellschaft 10.000 CHF und bei einer GmbH 20.000 CHF. Die Satzung und die Unterschriften der Eintragenden bzw. der Gesellschafter müssen von einem Notar beglaubigt werden. Ausländische Unternehmensgründer oder Schweizer Unternehmensgründer mit Wohnsitz im Ausland müssen zusätzlich eine Freistellungserklärung für Immobilienerwerb und das Stampa-Erklärungsformular über Investitionen ausfüllen. Erfahrene Unternehmensberater geben Unterstützung bei der Unternehmensgründung in der Schweiz.

 

Titelbild: George Rudy – shutterstock.com

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