Ein Umzug nach Helvetia will gut geplant sein

Ein Leben in der Schweiz ist für viele nichtschweizerischen Bürger ein Traum, den man sich durchaus erfüllen kann. Allein die Landschaft, welche die Schweiz bietet, ist verlockend.

Wer sehnt sich nicht nach einem Ausblick direkt aus dem Arbeitszimmerfenster auf gigantische Bergzüge oder satte Wiesen?

Der Umzug und seine Bedingungen

Wer von Deutschland in die Schweiz umzieht, der sollte einiges bedenken. Bevor man den Umzugswagen schliesst, sollte man die Liste, die anzulegen und beim Zoll vorzulegen ist, sorgfältig prüfen. Ratsam ist es, die Kisten zu beschriften und zu nummerieren. Das spart Ärger und Zeit, wenn es wieder ans Auspacken geht. Beim Beladen des Umzugswagens muss auf das Gewicht geachtet werden. Denn der Umzugswagen wird an der Grenze gewogen.

Auch wenn dieser noch leer aussieht, kann er das zulässige Gesamtgewicht von beispielsweise 7,5 Tonnen bereits überschritten haben. Darum ist es sinnvoll, bereits bei der Autovermietung nach einer eventuellen Zuladung zu fragen. Für die Einfuhr von Alkohol sind Beschränkungen zu beachten. Sofern Alkoholika zum Hausvorrat gehören, können sie ohne Probleme eingeführt werden. Der Alkohol braucht also nicht an der Grenze abgetrunken zu werden.

Öffnungszeiten und Übersiedlungsgut

Der Umzug in die Schweiz ist an Schalteröffnungszeiten gebunden. Man sollte sich vorher unbedingt erkundigen, ab wann die Grenzen für einen Umzug geöffnet haben (eventuell Pufferzeiten einplanen). Ausserdem ist an das Nachtfahr- und Wochenendfahrverbot für LKW (ein 7,5-Tonner wird in der Schweiz als LKW angesehen) zu denken. Die Öffnungszeiten des Hauptzollamtes Basel sind beispielsweise montags bis freitags von 7.00 bis 17.30 Uhr und samstags von 7.00 bis 13.00 Uhr (sonntags geschlossen). Das Fahrverbot für LKW ist werktags von 2.00 bis 0.5.00 Uhr, sonntags ganztägig.


Listen führen vor dem Umzug (Bild: © Chuck Wagner – shutterstock.com)

Beim Import in die Schweiz muss das eigene Auto ebenso wie der andere Haushalt als Umzugsgut gekennzeichnet werden. Zu empfehlen ist es, einen separaten Abfertigungsantrag vorzulegen. Bei der Einfuhr von Übersiedlungsgut muss das Fahrzeug einen ständigen Halter über sechs Monate haben. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, müssen Abgaben auf das Fahrzeug entrichtet werden.

Informationen zum Leben in der Schweiz

Wer nun in der Schweiz angekommen und seine neue Wohnung bezogen hat, der wird feststellen, dass die Schweiz andere Steckdosen hat als in Deutschland. Ein Euro-Stecker wird passen, ein Schuko-Stecker hingegen nicht. Auch das Telefon weist andere Anschlüsse auf. Es reicht nicht aus, sich nur ein neues Buchsenkabel zu kaufen, das dann in den Schweizer Wandanschluss und in das Telefon passt. Vielmehr sollte man sich ein Gerät kaufen, das schweizweit tauglich ist.



Auch ein Adapterkabel von der Swisscom kann das Problem lösen. Ebenso kann eine deutsche Telefonsteckdose an der Wand verschraubt werden. Es gibt noch mehrere Möglichkeiten, die man in Infobroschüren zum Thema „Umzug in die Schweiz“ nachlesen kann. Hier sind auch Auskünfte zu Themen wie Krankenkasse, Mietrecht, Pensionskasse oder Arbeitsrecht zu finden – ebenso wie Informationen zu den Bereichen Kinderbetreuung, Krippen, Tagesmütter und Horte.

 

Oberstes Bild: © bikeriderlondon – shutterstock.com

author-profile-picture-150x150

Mehr zu Agentur belmedia

Die Agentur belmedia GmbH beliefert die Leserschaft täglich mit interessanten News, spannenden Themen und tollen Tipps aus den unterschiedlichsten Bereichen. Nahezu jedes Themengebiet deckt die Agentur belmedia mit ihren Online-Portalen ab. Wofür wir das machen? Damit Sie stets gut informiert sind – ob im beruflichen oder privaten Alltag!

website-24x24google-plus-24x24
jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-16').gslider({groupid:16,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});