Für Notfälle: Touroperatoren sollen Kunden-Handynummern erfassen

Der Schweizer Reise-Verband (SRV) lanciert, vorerst zusammen mit den grössten Schweizer Reiseveranstaltern, eine Initiative zur Erfassung der Kunden-Handynummer in den TO-Dossiers. Er hofft, dass sich die gesamte Branche – Touroperator und Retailer – diesem Vorhaben anschliessen.

Grund dafür ist laut SRV, dass die Reisebranche in den vergangenen Jahren mehrfach mit Krisensituationen konfrontiert wurde und rasch und unkompliziert auf Notfälle reagieren musste. In Ausnahmesituationen hätten einige Kunden auf Grund von fehlenden Kontaktdaten nicht zeitnah bei unvorhersehbaren Ereignissen kontaktiert respektive geortet werden können.

Damit von Anfang an mögliche Vorbehalte bezüglich Missbrauch der Handynummern zu Marketingzwecken ausgeräumt werden können, erarbeitet der SRV Richtlinien, welche von den Veranstaltern unterzeichnet werden müssen. Diese verpflichten sich zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und dürfen die Handynummer nur in vorab definierten Situationen nutzen.

Die Details der Initiative sollen bis zur Generalversammlung Mitte November in Tel Aviv ausgearbeitet und dort präsentiert werden.

Hotelplan setzt Initiative bereits ab dem 19. September um

Bereits ab nächstem Dienstag, 19. September 2017, sind Kunden von Hotelplan Suisse verpflichtet, bei einer Buchung für Notfälle auch die persönliche Mobiltelefonnummer zu hinterlassen. Diese Angabe ist bei sämtlichen Buchungen in den eigenen Filialen und auf den Webseiten obligatorisch. Für Agenten gilt bis auf weiteres eine freiwillige Erfassung.

Die Mobile-Telefonnummern würden nur bei Krisensituationen als direkter Kommunikationskanal verwendet. Hotelplan Suisse verpflichte sich zur Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und werde private Kontaktangaben von Kunden nicht für Marketing-Zwecke verwenden, heisst es in der Mitteilung des Veranstalters weiter. Alle Reservationssysteme seien bereits mit dem Mobiltelefonzusatz ergänzt worden.

Ähnliche Bestrebungen laufen in weiteren europäischen Ländern. Auch diverse Fluggesellschaften verlangen auf der Basis einer IATA-Resolution inzwischen die Mobiltelefonangaben und schränken ihre Haftung gegenüber des Reiseveranstalters bei Nichteinhaltung vertraglich ein.

 

Quelle: TRAVEL INSIDE / UH / aboutTravel
Artikelbild: © LDprod – shutterstock.com

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