Gerichtsurteil stärkt Bewertungsportale

Hotel- und Reise-Bewertungsportale werden heute gerne genutzt, um sich über Unterkünfte, Reiseziele und Lokalitäten zu orientieren. Das ist für die Bewerteten nicht immer eine Freude. Denn schlechte „Noten“ schrecken potentielle Gäste ab. Mancher Anbieter fühlt sich zu Unrecht schlecht eingestuft und versucht dagegen vorzugehen – auch juristisch.

Ein interessantes Urteil in Deutschland stärkt dabei jetzt den Bewertungsportalen den Rücken. Die blosse Behauptung eines Hoteliers, eine Hotel-Bewertung enthalte Unwahrheiten, reicht nicht aus, um eine Löschung zu fordern. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entschieden. Die Hotel- und Hostelkette A&O hatte gegen das Urlaubsportal HolidayCheck geklagt und die Löschung eines angeblich unwahren Bewertungsinhalts verlangt. Details zum vermeintlich falschen Inhalt wollte A&O nicht ausführen – es sei an HolidayCheck, die Wahrheit der Inhalte zu beweisen.

Nach mehrjährigem Verfahren wies das OLG die Klage am 30. Juni in vollem Umfang ab, wie HolidayCheck mitteilt. Sofern zumutbar, ist ein Hotelbetreiber verpflichtet, den angeblich falschen Inhalt zu konkretisieren und darzulegen, wie sich die Sachlage aus seiner Sicht verhält, begründet das Gericht den Entscheid. Erst dann liegt es am Portal, einen Prüfprozess einzuleiten und auch eine Stellungnahme des Hotelgastes einzuholen.

„Der Vorstellung von Hoteliers, man müsse nur eine Bewertung pauschal beanstanden, um damit eine Darlegungs- und Beweispflicht des Bewertungsportals auszulösen, wird mit diesem Urteil eine klare Absage erteilt“, kommentiert Georg Ziegler, Director Content bei HolidayCheck den Gerichtsentscheid. Ziegler sieht darin einen weiteren „wichtigen Meilenstein für Transparenz und authentische Urlauberbewertungen“. Das Gericht habe damit auch das Recht auf freie Meinungsäusserung bestärkt. Die Grundsätze seien auch auf andere Bewertungsportale übertragbar. 

Bei Beschwerden wird geprüft

HolidayCheck ist das grösste deutschsprachige Hotelbewertungsportal. Bereits vor gut einem Jahr hatte es vor Gericht Recht bekommen: Am 19. März 2015 urteilte der Bundesgerichtshofs (BGH), dass das Portal erst für Bewertungsinhalte haftet, wenn es trotz eines Hinweises auf eine Rechtsverletzung nicht reagiert hat. Das aktuelle OLG-Urteil konkretisiert nun: Der Hotelier muss nicht nur den Portalbetreiber informieren, sondern auch Details der Beanstandung darlegen.

Das Urteil bedeute allerdings laut HolidayCheck nicht, dass Hotelinhaber Behauptungen schutzlos ausgeliefert sind. Könnten Hotels schlüssig begründen, warum sie eine Behauptung für nachweislich unwahr halten, starte man einen Prüfprozess. Bis zur vollständigen Klärung werde die beanstandete Behauptung offline genommen. Man konfrontiere den Bewerter mit den Vorwürfen und bitte ihn um eine Stellungnahme. Erst wenn ein eindeutiger Rechtsverstoss ausgeschlossen werden könne, werde die Bewertung wieder veröffentlicht.

 

Artikel von: htr.ch
Artikelbild: Symbolbild © Brian A Jackson – shutterstock.com

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