Heizkosten im Ferienhaus-Urlaub – was Verbraucher wissen sollten

Heizkostenexplosion: Nicht nur private Haushalte sind von der Energiekrise und steigenden Heizkosten betroffen. Auch Ferienhaus-Urlauber/Innen stellen sich einige Fragen rund um das Thema Heizen und Kostenregelung in der nächsten Urlaubsunterkunft.

Jonas Upmann, Sprecher und Reiseexperte bei HomeToGo, gibt Auskunft über die Rechtslage sowie nützliche Tipps für VerbraucherInnen.

Müssen sich Reisende auf eine Heizkostenpauschale oder andere Zusatzkosten im Ferienhaus-Urlaub aufgrund erhöhter Nebenkosten einstellen?

Prinzipiell ist durchaus damit zu rechnen, dass künftig einige Ferienhaus-VermieterInnen die gestiegenen Energiekosten auf die Reisenden umlegen. Die Heizkosten sowie die Stromkosten wurden in der Regel bereits vor der aktuellen Energiekrise in Form einer Pauschale auf den Gast umgelegt beziehungsweise waren und sind auch jetzt im Gesamtpreis enthalten. Teilweise wurde aber auch in vielen Ländern, wie zum Beispiel Dänemark, seit Jahren verbrauchsabhängig abgerechnet. „Je nach Reiseland und Anbieter kann es dabei variieren, ob vor Ort zusätzliche Kosten je nach Verbrauch anfallen. Wie hoch diese zum Beispiel beim Strom- oder Wasserverbrauch sind, muss jedoch bereits bei der Buchung bestimmt werden und kann nicht einseitig angepasst werden“, erklärt Jonas Upmann. So müssen zum Beispiel die Preise pro Kilowattstunde beim Strom oder pro Kubikmeter bei Wasser bei der Buchung klar erkennbar für den Gast sein.

Darf der Vermieter nach der Buchung oder dem Aufenthalt im Ferienhaus Heizkosten nachberechnen?

Nein, Ferienhaus-VermieterInnen dürfen nicht einfach nachträglich und einseitig gestiegene Energiekosten auf den Gast übertragen, wenn zuvor eine Pauschale für Energiekosten vereinbart wurde und/oder Energiekosten ohnehin im Gesamtpreis abgegolten sind. Jedoch kommt es immer darauf an, was genau in den jeweiligen Vertragsbedingungen steht. „Es ist allgemein zu erwarten, dass die steigenden Energiekosten künftig zum Teil in Form einer gestiegenen Pauschale auf die MieterInnen umgelegt werden“, so Jonas Upmann.

Dürfen Reisende im Ferienhaus so viel heizen wie sie wollen?

Grundsätzlich darf ein Gast so viel heizen wie er oder sie möchte. Laut Reiseexperte Jonas Upmann ist es allerdings gerade in der heutigen Zeit ratsam, auch im Ferienhaus auf die üblichen Energiespartipps zu achten und nicht unnötig und übermässig zu heizen.

Darf der Vermieter die Raumtemperatur begrenzen oder andere Hausregeln zum Thema Energieverbrauch aufstellen?

Nein, verpflichtende Hausregeln, beispielsweise wie lange das Licht brennen darf, sind nicht erlaubt. „Diese würden vermutlich eher dazu führen, dass die jeweilige Ferienunterkunft nicht mehr gebucht wird“, so der Reiseexperte. Ob der Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses die Raumtemperatur begrenzen darf und auf welchen Wert, hängt von den jeweiligen regionalen und nationalen Gesetzen sowie der jeweiligen Rechtsprechung ab. „In Deutschland ist ein Vermieter zum Beispiel verpflichtet, eine Mindestraumtemperatur zu ermöglichen. Solche Vorgaben bestehen aber nicht in jedem Land“, erklärt Jonas Upmann. Viele Ferienhaus-VermieterInnen weisen auf die sparsame Nutzung der Elektrogeräte hin oder empfehlen bestimmte Hausregeln zum Energiesparen.

Tipps zum Energiesparen im Ferienhaus vom Reiseexperten Jonas Upmann

• Grundsätzlich so verhalten wie Zuhause und Wasser sowie das Licht ausschalten, wenn es nicht genutzt wird.
• Warme Kleidung anziehen, anstatt im Winter im T-Shirt in der Wohnung zu sitzen. Die Zimmertemperatur muss nicht 30 Grad im Winter sein.
• Intelligentes Lüften: Stosslüften anstatt die Fenster dauerhaft geöffnet lassen.
• Nicht genutzte Elektrogeräte ausschalten anstatt auf Stand-By zu lassen und beispielsweise auf elektronische Dekoartikel – wie einen Kamin der nicht heizt – verzichten.
• Beim Kochen den Deckel auf den Topf legen, damit weniger Energie zum Erhitzen der Speisen benötigt wird.
• Wer sich den Luxus von Pool oder Sauna gönnt, sollte dies bewusst nutzen und nicht bereits morgens die Sauna einschalten, wenn sie erst abends genutzt wird.

 

Quelle: Wilde & Partner Communications
Artikelbild: Symbolbild © Day Of Victory Studio – shutterstock.com

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