Kanton Luzern: Wintersportgebiete - Auflagen für Betrieb ab 8. Februar gelockert

Das Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) erteilte den Betreibern der Wintersportgebiete in Absprache mit der Luzerner Regierung Anfang Januar die Bewilligung, ihren Betrieb am 8. Januar 2021 unter strengen Auflagen aufzunehmen.

Diese derzeitige Bewilligung ist befristet bis am 7. Februar 2021. Da die epidemiologische Lage momentan relativ stabil ist und die Schutzkonzepte in den Wintersportgebieten korrekt umgesetzt wurden, können die bisherigen Auflagen vorerst bis Ende Februar gelockert werden.

Wintersportgebiete können ihren Betrieb somit vom 8. bis 28. Februar 2021 täglich öffnen, und auch alle Pisten inkl. Freeride dürfen geöffnet werden. Die Kapazitätsbeschränkung gilt jedoch wie bis anhin. Schlittelwege bleiben geschlossen.

Das Gesundheits- und Sozialdepartement hat in Absprache mit der Luzerner Regierung beschlossen, dass die Wintersportgebiete den Betrieb ihrer Ski- und Sessellifte sowie ihrer Skipisten von 8. bis 28. Februar 2021 täglich weiterführen können. Auch alle Pisten inkl. Freeride dürfen geöffnet werden. Weiterhin gelten jedoch folgende Auflagen:

Es gilt eine grundsätzliche Kapazitätsbeschränkung der Gäste, die bei 66 Prozent liegt (der Wert bemisst sich nach der Anzahl der Gäste an Spitzentagen).

Die von den Bergbahnbetreibern angelegten Schlittelwege bleiben wegen dem Verletzungsrisiko bis auf Weiteres geschlossen.

Die Konsumation in Restaurationsbetrieben ist nicht möglich, es stehen jedoch Take-Away-Angebote zur Verfügung. Für Take-Away-Konsumation dürfen keine Sitzplätze auf Terrassen etc. zur Verfügung gestellt werden. Zudem gilt weiterhin ein Alkoholverbot.

Die Fenster in Gondeln und Windschutzklappen auf Sesselliften müssen nach Möglichkeit immer offen sein.

Bahnen, die eine Erschliessungsfunktion im Sinne des öffentlichen Verkehrs erfüllen, waren bereits vorher geöffnet, und ebenso stehen Spazierwege und Langlaufloipen der Bevölkerung weiterhin zur Verfügung.

Lage erlaubt es, Auflagen zu lockern

Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf: „Die epidemiologische Lage ist momentan relativ stabil. Fallzahlen, Reproduktionswert und Posititvitätsrate sind gesunken. Zudem wurden die Schutzkonzepte von den Betreibern der Wintersportgebiete bisher gut eingehalten und die Zusammenarbeit mit der Ski- und Snowboardschule Sörenberg war vorbildlich. Daher ist es verantwortbar, die Auflagen für den Betrieb der Wintersportgebiete zu lockern.“

Bei dieser Absprache habe der Regierungsrat einmal mehr das Ziel verfolgt, die Massnahmen so streng wie nötig anzuordnen, um Infektionsrisiken und Todesfälle zu beschränken und so massvoll wie möglich, um das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben auch in den aktuellen Pandemiezeiten zu ermöglichen, so Graf.

Wintersportler sollen Massnahmen einhalten – auch bei der Anreise im ÖV Regierungsrat Graf appelliert an die Wintersportlerinnen und -sportler: „Um das neue Coronavirus nicht weiter zu verbreiten, bitte ich Sie dringend, dass Sie die Massnahmen von Bund und Kanton einhalten. Tragen Sie eine Maske, halten Sie Abstand, waschen Sie regelmässig Ihre Hände. Ich bitte Sie, diese Massnahmen nicht nur in den Wintersportgebieten zu berücksichtigen, sondern insbesondere auch bei der Anreise in den öffentlichen Verkehrsmitteln.“

Weiteres Vorgehen wird gegen Ende Februar festgelegt

Die epidemiologische Situation wird laufend analysiert und ein Entzug der Bewilligung ist je nach Entwicklung jederzeit möglich. Über das Vorgehen nach dem 28. Februar 2021 wird der Regierungsrat gegen Ende Februar – auf Antrag des Kantonalen Führungsstabs – beraten.

 

Quelle: Staatskanzlei Luzern
Titelbild: vichie81 – shutterstock.com

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