04 Februar 2021

Kanton Luzern: Wintersportgebiete - Auflagen für Betrieb ab 8. Februar gelockert

Das Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) erteilte den Betreibern der Wintersportgebiete in Absprache mit der Luzerner Regierung Anfang Januar die Bewilligung, ihren Betrieb am 8. Januar 2021 unter strengen Auflagen aufzunehmen. Diese derzeitige Bewilligung ist befristet bis am 7. Februar 2021. Da die epidemiologische Lage momentan relativ stabil ist und die Schutzkonzepte in den Wintersportgebieten korrekt umgesetzt wurden, können die bisherigen Auflagen vorerst bis Ende Februar gelockert werden.

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